Was muss ich ab jetzt beachten?
- alle Veränderungen, die den Kontakt zur Agentur für Arbeit bzw. ihre Arbeitssuche betreffen, vorab mitteilen
- Umzug vorab mitteilen
- Ortsabwesenheit vorab beantragen (jeder Kunde hat einen Anspruch auf 21 Kalendertage Ortsabwesenheit im Jahr)
- bei Arbeitsunfähigkeit die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreichen und die Agentur für Arbeit vorher informieren
- Probearbeiten bei einem Arbeitgeber vor Beginn anmelden
- Nebeneinkommen angeben (monatlicher Freibetrag 165 Euro, Nebentätigkeit unter 15h/Woche)