Bildungszielplanung 2024 der Agenturen für Arbeit Berlin und der Berliner Jobcenter

Gemeinsame Grundsätze der Partner des Rahmenarbeitsmarktprogrammes für Berlin

Die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg bearbeitet gemeinsam mit den betroffenen Senatsverwaltungen, der Handwerkskammer, der IHK, dem DGB und den UVB die Themen des Arbeits-, Ausbildungs- und Bildungsmarktes, um eine hohe Erwerbsbeteiligung zu erreichen und Personalbedarfe der Unternehmen zu decken. Mit der Bildungszielplanung verständigen sich die Partner auf ein gemeinsames Vorgehen bei der Qualifizierung von Arbeitsuchenden und Beschäftigten und legen die grundsätzliche inhaltliche Ausrichtung geförderter beruflicher Weiterbildungsmaßnahmen fest.

 

Die Bildungszielplanung ist eine gemeinsame Planung der Agenturen für Arbeit Berlin Süd, Nord und Mitte sowie der Jobcenter in Berlin.

 

Der fortschreitende Wandel am Arbeitsmarkt verändert Berufsbilder und Tätigkeiten. Mit Qualifizierungen kann auf diesen Wandel reagiert und damit Arbeitsmarktperspektiven für Beschäftigten und Nicht-Beschäftigten geschaffen und der Arbeitskräftebedarf der Unternehmen bedient werden. Qualifizierungen sind am Bedarf des Marktes ausgerichtet. Kurz-, mittel- und langfristige Bedarfe werden dabei berücksichtigt. Der Wandel der Arbeitswelt wird in 2024 durch folgende Grundsätze unterstützt:

 

Im Mittelpunkt stehen Qualifizierungsangebote, die auf eine Ausbildung in Vollberufen nach dem BBIG, Handwerksordnung[1] oder nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften abzielen. Bereits vorhandene Kenntnisse werden dabei berücksichtigt und individuelle Angebote ausgestaltet.

Qualifizierungen vermitteln Kompetenzen und berufliche Handlungsfähigkeit. Aktuellen Entwicklungen am Markt kann so entsprochen werden.

Die Bildungsangebote tragen über alle Berufe hinweg den Anforderungen der Digitalisierung Rechnung. Sowohl inhaltlich als auch methodisch vermitteln die Bildungsangebote die sich aus der Digitalisierung ergebenden Kenntnisse und Kompetenzen. Bestehende Qualifizierungsformen werden weiterentwickelt, z.B. unter Einbeziehung der Technik der Virtual Reality.

Betriebliche Einzelumschulungen und betriebsnahe Qualifizierungen werden vorrangig genutzt. Auf die Aufnahme einer Beschäftigung im Nachgang der Weiterbildung wird aktiv durch alle Beteiligten hingewirkt. Aber auch Weiterbildung als Prävention für Beschäftigte hat eine zunehmende Bedeutung.

Die Bildungsangebote sind zeitlich flexibel ausgestaltet, um die Qualifizierungsbedarfe verschiedener Personen (u.a. Beschäftigter, Teilzeit) zu decken. Durch individuelle Begleitung wird der Erfolg der Qualifizierung abgesichert.

Für junge Menschen unter 25 Jahren hat die normale Erstausbildung in der Regel Vorrang. Erwachsene ohne berufliche Ausbildung sollen vorrangig beim nachträglichen Erwerb des Berufsabschlusses (i.S. BBiG/HWO) unterstützt werden. Durch die Digitalisierung und Fachkräfteengpässe ist ein beruflicher Abschluss wichtiger denn je.

Mit der Eröffnung des Flughafens Berlin-Brandenburg in 2020 und dem Bau der Produktionsstätte von Tesla in Grünheide, ist auch in den Folgejahren in der Region ein erhöhter Bedarf an Fachkräften in flughafenbezogenen Berufen und im Bereich Automotive, sowie in modernen und wissensintensiven Dienstleistungsberufen zu erwarten. Die erforderlichen Qualifizierungsbereiche werden durch die Partner des Rahmenarbeitsmarktprogrammes abgestimmt und fließen in die Bildungszielplanung ab 2024 für unterstützende Qualifizierungsaktivitäten ein.

Das Pflegeberufereformgesetz hatte die Ausbildung in den Pflegeberufen neu aufgestellt und attraktiver gestaltet. Die dreijährige Ausbildung ist seither generalistisch aufgestellt, dadurch lernen alle Auszubildenden Arbeitsfelder im Krankenhaus, in der stationären und in der ambulanten Pflege kennen. Der Fachkräftebedarf in dieser Branche ist unverändert hoch und wird durch die demografischen Veränderungen in den kommenden Jahren weiterhin ansteigen. Auch im unteren Qualifikationsbereich der Betreuungsassistenz und der Pflegehilfe besteht nach wie vor eine große Nachfrage an Personal, insbesondere durch zusätzliche Mittel des Bundes bzw. aus der gesetzlichen Pflegeversicherung.

 

Die Agenturen für Arbeit und Jobcenter beraten Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende, Beschäftigte und Betriebe zu den aktuellen Anforderungen und künftigen Bedarfen am Arbeitsmarkt und zu den Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten. Angebote des Landes Berlin und ESF finanzierte Angebote werden dabei berücksichtigt. Aufbauend auf die individuellen Bedarfe werden Angebote der Sprachförderung, Potentialentwicklung (Grundkompetenz) und umschulungsbegleitende Hilfen einbezogen.

 

Die Bildungszielplanung bildet einen Orientierungsrahmen für individuell getroffene Förderentscheidungen in den Agenturen für Arbeit und Jobcentern. Die Bildungsträger werden über die Bildungszielplanung rechtzeitig über die Förderausrichtung informiert. So wird sichergestellt, dass die notwendigen Qualifizierungskapazitäten in Berlin angeboten werden.

[1]  vgl. §4f. BBiG / §25f. HWO

Bildungsprodukte orientieren sich an den Anforderungen des § 180 SGB III:

Berufliche Weiterbildung im Sinne des § 180 SGB III

Hier finden Sie die Bildungszielplanung 2024 der Berliner Agenturen für Arbeit und der Berliner Jobcenter.

Die Checkliste für die vorzulegende Dokumentation bei der fachkundigen Stelle (Konstruktionsprinzipien) sowie die berufsanschlussfähigen Teilqualifikationen im Sinne der Bundesagentur für Arbeit finden Sie unter dem Reiter „Links“ bzw. „Aktuelles“.