Kinderzuschlag
Der Kinderzuschlag ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für Eltern, die genug Einkommen erzielen, um Ihren eigenen Bedarf zu decken, deren Einkünfte jedoch nicht ausreichen, um den Bedarf der gesamten Familie zu decken.
Der Kinderzuschlag beträgt seit dem 01.Januar 2023 bis zu 250,00 Euro monatlich je Kind. Er wird gezahlt, wenn durch die Zahlung des Kinderzuschlags, des Kindergeldes und einem möglichen Wohngeldanspruch der Bedarf der gesamten Familie gedeckt wird.
Wer den Kinderzuschlag erhält, hat außerdem Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe und ist von Kitagebühren befreit.
Den Antrag stellen Sie bequem online auf der Internetseite der Familienkasse. Mit dem KiZ-Lotsen der Familienkasse können Sie prüfen, ob Sie voraussichtlich Anspruch haben. Wenn Sie Fragen zum Kinderzuschlag haben, hilft Ihnen Ihre Familienkasse vor Ort weiter.
Information des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Kinderzuschlag
Kindergeld
Kindergeld bekommen Sie zunächst für Kinder unter 18 Jahren, die Sie regelmäßig versorgen. Aber auch für Kinder ab 18 Jahren kann es Kindergeld geben. Informieren Sie sich über die wichtigsten Punkte zu dieser Leistung: https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/infos-rund-um-kindergeld