Arbeitsuche und Existenzgründung

Für die Suche nach passender Beschäftigungsmöglichkeit stehen Ihnen verschiedene Services zu Verfügung

Arbeitsuche

Über die JOBBÖRSE der Agentur für Arbeit können Sie können Sie sowohl regional, als auch bundesweit, gezielt nach Arbeitsstellen suchen.

Die JOBBÖRSE gibt es übrigens auch als App für mobile Endnutzungsgeräte. Die entsprechende Version für Apple und Android ist in den jeweiligen Stores kostenlos vorhanden.

Darüber hinaus stehen Ihnen unsere Beratungs- und Vermittlungsfachkräfte vor Ort mit Rat und Tat zur Seite.

Die für Sie zuständige Agentur für Arbeit finden Sie über die Suchfunktion unseres Ortsverzeichnisses.

Sofern Sie an einer persönlichen Beratung interessiert sind, vereinbaren Sie bitte persönlich oder telefonisch einen Termin für dieses Gespräch. Im Rahmen der persönlichen Beratung können Sie auch Hilfen zur Erstellung Ihrer Bewerbungsunterlagen erhalten.

Unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 0800 4 5555 00 (dieser Anruf ist für Sie kostenfrei) werden Sie automatisch mit Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit verbunden.

Tipp:Für die Kundinnen und Kunden im Zuständigkeitsbereich Berlin Süd wird für die Zeit der Schließung die zusätzliche Service-Nummer bereitgestellt:

030 5555 77 3366

(Mo – Mi 08:00 – 16:00 Uhr, Do 08:00 – 18:00 Uhr und Fr 08:00 – 14:00 Uhr) 

Die Agentur für Arbeit Berlin Süd wünscht Ihnen bei der Suche nach einer Arbeitsstelle alles Gute und viel Erfolg.

Existenzgründung - Ein Weg aus der Arbeitslosigkeit

Der Schritt in die Existenzgründung ist ein möglicher Weg, die Arbeitslosigkeit zu beenden. Wenn Sie beabsichtigen, sich selbständig zu machen, signalisieren Sie bitte Ihren Gesprächsbedarf auf telefonischem, schriftlichem, persönlichen oder virtuellem Weg gegenüber Ihrer Agentur für Arbeit.

Ihre Vermittlungsfachkraft wird Ihnen dann einen Gesprächstermin zukommen lassen, zu dem Ihre Fragen beantwortet und Auskünfte gegeben werden können.

Gründungszuschuss

Bei Erfüllung aller Anspruchsvoraussetzungen fördert die Agentur für Arbeit die Selbständigkeit mit der Leistung Gründungszuschuss. Der Antrag ist vor Gründung zu stellen. Der Gründungszuschuss wird in zwei Phasen geleistet. In der ersten Phase wird diese Leistung für sechs Monate zur Sicherung des Lebensunterhalts in Höhe des Arbeitslosengeld I plus einer Zulage in Höhe von 300 Euro monatlich als Zuschuss für die soziale Absicherung gewährt. In der zweiten Phase können für weitere neun Monate 300 Euro monatlich beantragt werden.

Freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung

Als Selbstständige oder Selbstständiger haben Sie die Möglichkeit der Antragspflichtversicherung in der Arbeitslosenversicherung. Sie können damit während Ihrer Selbstständigkeit einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I erwerben, sodass Sie für den Fall einer späteren Arbeitslosigkeit abgesichert sind.
Bitte beachten Sie, dass für die Antragstellung eine dreimonatige Ausschlussfrist gilt. In der zweijährigen Startphase Ihres Unternehmens zahlen Sie nur den hälftigen Betrag.
Informationen hierzu enthält das Hinweisblatt Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag, das Sie unter Broschüren und Links finden können.