Unsere Dienstleistungen
Wir stehen Ihnen gerne mit folgenden Leistungen zur Verfügung:
- ganzheitliche Betreuung Ihres Stellenangebots
- kostenlose Veröffentlichung Ihres Stellenangebots im Internet
- passgenaue Auswahl und Vermittlung
- Auswahlverfahren im Rahmen von Gruppeninformationen für größeren Bedarf einzelner Firmen
- Beratung über Leistungen der aktiven Arbeitsförderung nach dem SGB Sozialgesetzbuch III
- persönliche Beratung in unserem Hause bzw. bei Ihnen vor Ort (nach Terminvereinbarung)
Erreichbarkeit
Wir sind persönlich und telefonisch zu folgenden Zeiten für Sie erreichbar:
Bundesweite Telefon-Hotline 0800 4 5555 20 (Der Anruf ist für Sie kostenfrei.)
Nach Eingabe der Postleitzahl Ihres Betriebssitzes werden Sie umgehend mit Ihrem örtlich zuständigen Arbeitgeber-Service verbunden.
Montag bis Freitag 08:00 - 18:00 Uhr, außerhalb dieser Zeiten ist ein Anrufbeantworter geschaltet.
Tipp:Sie suchen Personal? - Nutzen Sie unseren Service!
Wir bieten Ihnen folgende Dienstleistungen:
- Wir unterstützen Sie bei der Erstellung des Stellenprofils
- Wir suchen Ihren geeignete Kandidaten aus unserer umfangreichen Datenbank
- Wir unterstützen Sie beim Training und der Weiterqualifizierung Ihrer Mitarbeiter
- Wir bieten insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen eine systematische Qualifizierungsberatung.
- Wir helfen Ihnen Ersatz zu finden, während Ihre Mitarbeiter geschult werden
Wir veröffentlichen Ihre Stellenangebote:
in der Internet-Jobbörse der Agentur für Arbeit und auf Wunsch in anderen Internet-Stellenbörsen
im regionalen Rundfunk
Vermittlung:
- Wir vermitteln Ihnen qualifizierte Arbeitskräfte und geeignete Auszubildende
- In unseren Vermittlungsbörsen können Sie Ihr Unternehmen einem ausgewählten Bewerberkreis präsentieren
- Nutzung der Bewerberbörse im Internet
- Personalvorauswahl nach Ihren Vorgaben
- Eignungstests
- Training on the Job (betriebliche Trainingsmaßnahmen, Probebeschäftigungen)
Förderung:
- Bei Einstellung von Bewerbern mit verminderter Leistungsfähigkeit kann eine Unterstützung durch Ausgleichszahlungen erfolgen
- Einstiegsqualifizierung für noch nicht ausbildungsreife Jugendliche
- ausbildungsbegleitende Hilfen für Auszubildende mit Unterstützungsbedarf