Träger von Bildungsmaßnahmen haben hier die Gelegenheit, sich über die Bildungszielplanung für das Jahr 2024 zu informieren.
Es handelt sich um Festlegungen der Agentur für Arbeit Bielefeld und der Geschäftsstelle im Kreis Gütersloh sowie des Jobcenters Arbeitplus Bielefeld und des Jobcenters im Kreis Gütersloh.
Die Bildungszielplanung bringt zum Ausdruck, welche Weiterbildungen für Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitssuchende in den Bereichen SGB II und SGB III entsprechend aktuellen Bedarfen des Arbeitsmarkts mit höherer Wahrscheinlichkeit zu einer Integration in den ersten Arbeitsmarkt führen.
Ziel der Teilnahme an einer Weiterbildung ist es, den Teilnehmenden eine realistische Chance auf einen erfolgreichen Berufseinstieg zu eröffnen. Die Träger von Bildungsmaßnahmen können relevante Bildungsziele berücksichtigen, wenn sie das Angebotsportfolio und Inhalte von Qualifizierungen festlegen und Kapazitäten einplanen.
Eine flexible Anpassung der Ziele an die Erfordernisse des ersten Arbeitsmarkts erfolgt unterjährig.