Unsere Arbeitsvermittlung, unsere Berufsberatungen und unser Arbeitgeber-Service sind Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei Arbeitssuche, Weiterbildung, Ausbildung, Personalakquise oder einer beruflichen Qualifizierung!
Nutzen Sie unsere Beratungen, wenn Sie von Arbeitslosigkeit bedroht sind, einen neuen Job suchen, sich beruflich weiterqualifizieren oder gar ganz umorientieren wollen.
Auf die berufliche Orientierung von Schülerinnen und Schülern sowie Studierenden legen wir einen besonderen Fokus. Zudem haben wir spezielle Angebote für Studienzweifler.
Arbeitgeberinnen und Arbeitsgebern bieten wir Unterstützung bei der Personalsuche für freie Stellen oder Ausbildungsplätze.
Und auch in schwierigen beruflichen Situationen stehen wir Ihnen mit der Bearbeitung und Gewährung von Lohnersatzleistungen bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder Insolvenz zur Seite. Gleichzeitig sind wir der öffentlichen Hand und den Einzahlenden zur ordnungsgemäßen Verwendung der Mittel verpflichtet, sodass wir die Einhaltung aller Anforderungen und Richtlinien überprüfen müssen.
Unsere Aufgaben im Einzelnen
Die Aufgaben der Agentur für Arbeit Bielefeld sind in dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) - Arbeitsförderung - geregelt:
- Berufsberatung von Jugendlichen, Studienanfängern und Hochschulabsolventen,
- Vermittlung von Ausbildungs- und Arbeitsstellen,
- Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung und Leistungen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben (Inklusion),
- Gewährung von Leistungen zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen,
- Zahlung von Lohnersatzleistungen bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder Insolvenz,
- Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern,
- Information über den Arbeits- und Ausbildungsmarkt sowie über Dienste und Leistungen der Arbeitsförderung einschließlich der Erstellung von Statistiken,
- Leistungen an Träger der Arbeitsförderung.
Rechtsform und Rechtsaufsicht
Die Bundesagentur für Arbeit ist eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts und unterliegt daher der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Dies stellt sicher, dass die Bundesagentur für Arbeit mit ihren überregionalen Regionaldirektionen und den Agenturen vor Ort die geltenden Gesetze und sonstiges Recht beachtet.