Kinderzuschlag: Machen Sie Ihren Anspruch geltend!

Veranstaltung im KundenCenter der Agentur für Arbeit

08.05.2024 | Presseinfo Nr. 38

In Kooperation mit der Familienkasse NRW Nord bietet die Agentur für Arbeit Bochum am 14. Mai in der Zeit von 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr eine Informationsveranstaltung rund um das Thema Kinderzuschlag an.

Die Expertin für Kinderzuschlag, Andrea Urbanek, erklärt, welche Voraussetzungen für den Zuschlag erfüllt sein müssen und wie Sie prüfen können, ob eine Antragstellung erfolgsversprechend sein wird. 

In Ihrem Haushalt leben noch eigene Kinder, die unverheiratet und unter 25 Jahre alt sind und für die Sie Kindergeld beziehen? Trotzdem reicht Ihr Einkommen nicht oder nur ganz knapp für die gesamte Familie? Dann lohnt es sich, noch einmal genauer hinzuschauen. Denn, auch Sie könnten Anspruch auf Kinderzuschlag haben. 

Erfüllen Sie die Voraussetzungen, könnten Sie einen monatlichen Kindergeldzuschlag von bis zu 292 € pro Monat je Kind erhalten. Darüber hinaus bringt der Kinderzuschlag noch mehr Vorteile mit sich: Wer ihn erhält, kann sich zum Beispiel von den KiTa-Gebühren befreien lassen und hat Anspruch auf Leistungen nach dem Teilhabegesetz. 

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Die Agentur für Arbeit bittet jedoch um Anmeldung bis zum 8. Mai  unter  https://eveeno.com/anspruchkinderzuschlag