Wir unterstützten Sie unter bestimmten Voraussetzungen bei der beruflichen Weiterbildung Ihrer Beschäftigten – bleiben Sie wettbewerbsfähig!
Ihre Vorteile unserer Serviceangebote
- Qualifizierungsberatung für Ihr Unternehmen
- Personalstruktur- und Kompetenzanalyse
- Möglichkeiten der Fachkräftegewinnung und -qualifizierung
- Individuelle Förderleistungen (Zuschüsse zu Lehrgangskosten und Arbeitsentgelten)
Weiter Informationen dazu finden Sie >> HIER <<
Die Agentur für Arbeit unterstützt - Unternehmen und Belegschaft profitieren gleichermaßen
Individuelle Fördermöglichkeiten im Überblick
Berufsabschlüsse – ungelerntes Personal zu Fachkräften qualifizieren
Ungelerntes Personal kann während der Beschäftigung einen Berufsabschluss in Ihrem Unternehmen nachholen. Ein Berufsabschluss kann beispielsweise im Rahmen
- einer Umschulung
- einer Teilqualifizierung oder durch
- Absolvieren einer Externenprüfung nach entsprechender Vorbereitung erlangt werden.
Die Agentur für Arbeit kann unter bestimmten Voraussetzungen die Lehrgangsgebühren übernehmen und ganz oder anteilig das Arbeitsentgelt refinanzieren.
Weiterbildungen zur Arbeitsplatzerhaltung
Die Weiterbildung muss u.a. folgenden Kriterien entsprechen:
- Umfang mehr als 120 Stunden
- Bildungsträger und Weiterbildung sind für die Förderung zugelassen
- Die in der Weiterbildung vermittelten Inhalte gehen über eine kurzfristige arbeitsplatzbezogene Anpassungsfortbildung hinaus.
Die Weiterbildung kann in Teil- oder Vollzeit, online oder in Präsenz absolviert werden.
Die Agentur für Arbeit kann unter bestimmten Voraussetzungen die Lehrgangsgebühren übernehmen und ganz oder anteilig das Arbeitsentgelt refinanzieren.
Eine Aufstellung der Zuschüsse für Weiterbildung sowie das Antragsformular finden Sie >> HIER <<.