Diese Bildungszielplanung 2022 ist ausschließlich für den Personenkreis der Kunden aus dem Rechtskreis SGB III. Entscheidungen über Förderungen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten der §§ 81 ff Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) sind ausschließlich als Ergebnis der Beratungsgespräche mit den Vermittlungsfachkräften der Agentur für Arbeit möglich und stehen im unmittelbaren Kontext mit den individuellen Eingliederungsvereinbarungen und den vereinbarten Strategien der Integration.
Wie bereits in den vergangenen Jahren wird bei der aktiven Arbeitsmarktpolitik die Wirkung des Mitteleinsatzes, die Vermeidung oder möglichst schnelle Beendigung bestehender Arbeitslosigkeit und die dauerhafte Integration in Beschäftigung im Mittelpunkt stehen.
Vor diesem Hintergrund haben weiterhin Angebote an Arbeitslose Priorität, bei denen eine wirkungsvolle und dauerhafte Integration erwartet wird. Mit individuellen modularen Weiterbildungen soll ein Bildungsangebot bereitgestellt werden, dass sich eng an dem aktuellen und erwarteten Kräftebedarf der Betriebe der Region anlehnt.
Bei der Ausgabe der Bildungsgutscheine wird die Agentur für Arbeit Bonn auch unter den Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit und Effektivität eine Auswahl treffen, die für die Gesamtheit der zu fördernden Personen eine größt- und bestmögliche Nutzung der Ressourcen erwarten lässt.
Diese Bildungszielplanung gilt vorbehaltlich des zur Verfügung stehenden Budgets und der rechtlichen Rahmenbedingungen des SGB III; Änderungen im Laufe des Jahres sind möglich.