„Vor allem vor dem Hintergrund des wieder steigenden Bedarfs an Fachkräften sind die Arbeitgeber gut beraten, alle Alternativen auf dem Arbeitsmarkt zu nutzen und auch den schwerbehinderten Menschen eine Chance zu geben. Die Agentur für Arbeit Bonn unterstützt dies nicht nur durch Beratung, sondern auch finanziell“, sagt Stefan Krause, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Bonn.
Viele Menschen mit Behinderung sind gut qualifiziert und damit die richtige Wahl für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Dabei muss eine Behinderung auch nicht zwangsläufig die beruflichen Fähigkeiten und Fertigkeiten einschränken. Inklusion bietet Unternehmen, gerade in diesen Zeiten des Fachkräftemangels, viele Chancen.
Die spezialisierten Vermittlungs- und Beratungsfachkräfte der Agentur für Arbeit Bonn vermitteln den Unternehmen in der Region passende Arbeitskräfte, stellen den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern geeignetes Personal vor und beraten gerne zu Förderleistungen wie Probebeschäftigung und Eingliederungszuschuss.
Bei der Probebeschäftigung werden dem Betrieb für einen Zeitraum von max. 3 Monaten, 100 % der verauslagten Lohnkosten erstattet.
Beim Eingliederungszuschuss erhält der Betrieb einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt. Ein Teil der Lohnkosten wird für eine bestimme Zeitdauer von der Agentur für Arbeit übernommen.
Sowohl die Probebeschäftigung als auch der Eingliederungszuschuss sind Ermessenleistungen und müssen im Vorfeld bei der Agentur für Arbeit beantragt werden.
Kontaktmöglichkeiten zum Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit Bonn:
Einzelheiten besprechen Sie gerne mit:
Herrn Volsek Tel.: 0228 / 924-1041 oder
Herrn Wentzcke Tel.: 0228 / 924-4315
Hotline: 0800 4 5555 20 (Montag bis Freitag von 8 – 18 Uhr)
E-Mail:
Folgen Sie der Bundesagentur für Arbeit auf Twitter.