Vereinfachung für Familien mit Neugeborenen
Familien müssen nach der Geburt eines Kindes nicht mehr selbst die Initiative ergreifen, um Kindergeld zu beantragen. Sie erhalten bereits kurze Zeit nach der Geburt des Kindes automatisch Post von der Familienkasse: Das Begrüßungsschreiben enthält einen QR-Code sowie einen persönlichen Zugangscode, der direkt zu einem größtenteils vorausgefüllten Onlineantrag auf Kindergeld führt. Der Antrag kann dann komplett papierlos eingereicht werden. Die Beifügung von Nachweisen ist nicht erforderlich.
Digitale Angebote erleichtern den Zugang zu den Leistungen
Die Angebote der Familienkasse sollen alle Anspruchsberechtigten erreichen und leicht zugänglich sein. Darum baut die Familienkasse ihre Online-Angebote kontinuierlich aus. Anträge auf Kindergeld und Kinderzuschlag können komplett online über BundID eingereicht werden. Dort kann dann die bevorzugte Identifizierungsart gewählt werden (Bsp.: ELSTER, eID). Sämtliche Mitteilungen und Nachweise können direkt online übermittelt werden.
Hinweise zum Datenschutz sowie alle Informationen rund um die Leistungen der Familienkasse finden Sie online unter www.familienkasse.de.
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