Kundinnen und Kunden, die im Vorfeld eine Einladung zu einem Termin in der Arbeitsvermittlung oder Berufsberatung erhalten haben, können diesen trotzdem wahrnehmen.
Kundinnen und Kunden, die sich an dem Tag persönlich in der Arbeitsagentur arbeitslos melden möchten, werden gebeten, am folgenden Tag persönlich zu erscheinen. Als Tag der Arbeitslosmeldung gilt bei Kundinnen und Kunden, die am Folgetag vorsprechen, dann der 06. Februar 2024. Für Kundinnen und Kunden, die sich nicht am ersten Tag nach dem Ende ihrer Beschäftigung arbeitslos melden können, weil die für sie zuständige Agentur für Arbeit nicht dienstbereit ist, entstehen keine Nachteile.
Gut zu wissen!
Kundinnen und Kunden können sich ihren (Wunsch-)Termin, beispielsweise für die persönliche Arbeitslosmeldung, auch ganz einfach über die Homepage selber buchen. Nach erfolgreicher Terminbuchung erhalten Kundinnen und Kunden eine Bestätigung sowie wichtige Hinweise und Informationen zu ihrem Termin.
Vieles lässt sich am schnellsten direkt online erledigen. Deshalb gibt es die Digitalen Services für Sie.