Das Weiterbildungsgeld kommt:
Als Kundin oder Kunde der Arbeitsagentur können Sie ab dem 01. Juli 2023 ein Weiterbildungsgeld in Höhe von monatlich 150 Euro erhalten. Dieses kann gezahlt werden, wenn Sie eine Weiterbildung absolvieren, die zu einem Berufsabschluss führt. Diese Leistung muss nicht gesondert beantragt werden.
Das Weiterbildungsgeld ist anrechnungsfrei und mindert nicht Ihre Zuverdienstgrenzen oder aufstockende Leistungen.
Die Weiterbildungsprämie bleibt:
Als Kundin oder Kunde der Arbeitsagentur können Sie eine Weiterbildungsprämie für bestandene Zwischen- sowie Abschlussprüfungen erhalten.
Für das Bestehen einer Zwischenprüfung erhalten Sie 1.000,- €, für die Abschlussprüfung 1.500,- € steuerfrei.
Die Prämie war ursprünglich bis Ende 2023 befristet. Diese Befristung wurde aufgehoben.
Die Prämie wird bei erfolgreicher Teilnahme an einer geförderten Weiterbildung, die zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf führt, ausgezahlt.
Sprechen Sie uns gerne zu den Details und Voraussetzungen der Auszahlung an.