Beratung und Informationen für geflüchtete Menschen aus der Ukraine/Допомога для біженців з України

Wir helfen Ihnen beim Ankommen in Deutschland und beraten Sie zur Integration in Ausbildung und Arbeit.
По Вашому прибутті до Німеччини ми допоможемо Вам та надамо Вам пораду щодо інтеграції в рамках освіти та працевлаштування.

Kontaktmöglichkeiten zum Integration Point (IP) der Agentur für Arbeit Bonn

Für Arbeitnehmer*innen:
Telefon: 0228 / 924 - 2300 (Hier schaltet sich ein automatischer Anrufbeantworter auf deutscher und englischer Sprache ein. Bitte sprechen Sie Ihre Nachricht ebenfalls auf Deutsch oder auf Englisch auf das Band. Sie erhalten dann einen Rückruf.)
E-Mail: bonn.ip@arbeitsagentur.de

Telefonisch erreichen Sie unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ukrainisch und russisch sprechen, unter dieser Nummer: 0911-178-7915

Weitere Informationen finden Sie auch unter: https://www.arbeitsagentur.de/ukraine

Sie sind willkommen!

Arbeitgeber*innen können sich bei Fragen gerne an unseren Arbeitgeber-Service wenden:
Arbeitgeber-Hotline 0800 / 4 5555 20

Bonn:
E-Mail: Bonn.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de

Siegburg:
E-Mail: Siegburg.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de

Wichtige Unterlagen:

Можливості встановлення контакту через інтеграційний пункт Integration Point (IP) агентства зайнятості

Для працівників та працівниць:
тел: (0228) 924 – 2300 (Тут автоматично вмикається автовідповідач німецькою та англійською мовою. Будь ласка, залиште Ваше повідомлення на автовідповідачі також німецькою чи англійскою мовою. Ви отримаєте зворотній дзвінок)
електронна пошта:
 bonn.ip@arbeitsagentur.de

Ви можете подзвонити нашим співробітникам, які володіють українською чи німецькою мовою, за номером телефону (0911) 178-7915

Додаткову інформацію Ви отримаєте на сайті: https://www.arbeitsagentur.de/ukraine

Ми сердечно запрошуємо Вас звернутися до нашого агенства!

Роботодавці можуть звернутися до нас з запитаннями на гарячу лінію сервісу для роботодавців: за номером 0800 / 4 5555 20

м. Бонн:
електронна пошта:
 Bonn.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de

м. Зігбург:
електронна пошта: 
Siegburg.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de

Важливі документи:

Arbeit und Berufsausbildung

Sie möchten arbeiten oder eine Berufsausbildung machen? Wir beraten Sie und helfen Ihnen dabei. Melden Sie sich bitte bei uns über die Online-Terminvergabe.

Mit dem Onlineangebot „Jobsuche“.

Anerkennung und Spracherwerb

Sie möchten in Ihrem Beruf in Deutschland arbeiten? Lassen Sie Ihren Beruf anerkennen auf dem Informationsportal der Bundesregierung.

Sie möchten die Deutsche Sprache erlernen? Wir haben Informationen zusammengestellt, wie und wo Sie Deutsch lernen können.

Weitere Hinweise und wer kann Ihnen noch helfen?

Woher bekomme ich Geld zum Leben?

Personen, die ab 02/2022 aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet sind, können bereits jetzt Anträge auf Leistungen nach dem SGB II stellen.
Auf die Möglichkeit der Online-Antragstellung sei noch einmal hingewiesen.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales beantwortet Fragen und Antworten für Geflüchtete aus der Ukraine.

Die nächstgelegene Ausländerbehörde finden Sie auf der Seite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.

Wo finde ich weitere Informationen zu Geldleistungen und Wohnen?

Das Bundesamt des Innern und für Heimat hat als erste digitale Anlaufstelle für einen guten Start in Deutschland ein Internetportal eingerichtet.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge beantwortet Fragen zur Einreise aus der Ukraine und zum Aufenthalt in Deutschland.

Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration veröffentlicht Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine und zum Aufenthalt in Deutschland.

Wer unterstützt mich bei der Suche nach einer Kinderbetreuung?

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend informiert über Kinderbetreuungsangebote.

Habe ich Kindergeldanspruch in Deutschland?

  • Sie besitzen eine gültige Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis, mit der Sie in Deutschland arbeiten dürfen?
  • Sie gehören zu den unanfechtbar anerkannten Flüchtlingen und Asylberechtigten?
  • Sie arbeiten bereits sozialversicherungspflichtig?

Lassen Sie einen Anspruch bei der zuständigen Familienkasse prüfen.