1. Schritt - Die Online-Arbeitssuchendmeldung
Wenn Ihr Arbeitsverhältnis endet, müssen Sie sich spätestens 3 Monate vor Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses arbeitssuchend melden. Das gilt auch (dann), wenn Sie befristet angestellt sind. Erfahren Sie später von der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, müssen Sie sich innerhalb von 3 Tagen melden. Im → Merkblatt 1 finden Sie die wichtigsten Rechte und Pflichten bei Arbeitslosigkeit.
2. Schritt - Die Online-Arbeitslosmeldung
Hierzu benötigen Sie einen Ausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion. Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie dies über den Button "Online-Ausweisfunktion" beantragen. Denken Sie daran, dass Sie sich spätestens am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit persönlich bei der Arbeitsagentur oder online arbeitslos melden müssen.
3. Schritt - Online Antrag Arbeitslosengeld
Sie sehen im eService den Stand Ihrer Anträge, die Sie online gestellt haben. Außerdem können Sie unter anderem Bescheide aufrufen und herunterladen. Wenn Sie während der Antragstellung Ihre Bankverbindung abändern möchten, können Sie das nur ändern, wenn Sie die Zwei-Faktor-Authentifizierung mit Einmalpasswort nutzen. Klicken Sie dazu einfach auf den Button.
Online-Services
Neben dem Antrag Arbeitslosengeld gibt es auch weitere EServices zu unseren Dienstleistungen. Informieren Sie sich!
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