Rund 70 Prozent der Arbeitgeber erfüllen Beschäftigungspflicht ganz oder teilweise – Erfüllungsquote ist leicht gesunken
Im Berichtsjahr 2022 sind nach den aktuellsten vorliegenden Daten im Land Bremen 33,9 Prozent (620) der 1.829 Arbeitgeber mit 20 und mehr Arbeitsplätzen ihrer Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen vollständig nachgekommen. Diese so genannte Erfüllungsquote lag fünf Jahre zuvor im Jahr 2017 bei 34,4 Prozent und ist somit leicht gesunken.
Darüber hinaus haben 36,9 Prozent (674) ihre Beschäftigungspflicht teilweise erfüllt. Das bedeutet, diese Arbeitgeber haben nur einen Teil ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Mitarbeitenden besetzt. Knapp 30 Prozent (29,3%) bzw. 535 Arbeitgeber haben ihre Pflichtarbeitsplätze überhaupt nicht besetzt und beschäftigen keine schwerbehinderten Menschen.
*Die Statistik wird jährlich mit einer 15-monatigen Wartezeit veröffentlicht.
Neu: erhöhte Ausgleichsabgabe kann bis zu 720 Euro betragen
Arbeitgeber, die ihre Beschäftigungspflicht nicht oder nur teilweise erfüllen, müssen eine Ausgleichsabgabe an die Integrationsämter zahlen. Sie ist nach Betriebsgröße und Höhe der Beschäftigungsquote gestaffelt. Mit dem Gesetz zum inklusiven Arbeitsmarkt wurde zum 1. Januar 2024 eine erhöhte Ausgleichsabgabe für diejenigen Betriebe eingeführt, die ihrer Beschäftigungspflicht nicht nachkommen. Für diese Arbeitgeber kann die Ausgleichsabgabe je nach Betriebsgröße auf bis zu 720 Euro monatlich steigen. Erstmals kommen die neuen Staffelbeträge 2025 zum Tragen. Die Abgabe dient unter anderem dazu, einen finanziellen Ausgleich für Arbeitgeber zu schaffen, die ihre Pflichtarbeitsplätze mit schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besetzen und dadurch möglicherweise zusätzliche Kosten tragen. Die Ausgleichsabgabe lag für das Anzeigejahr 2022 nur zwischen 140 Euro bis 360 Euro pro Monat.
Joachim Ossmann, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven, bietet Unterstützung an: „Es ist wichtig, noch in 2024 die bestehenden Chancen zu nutzen und sich zeitnah zu kümmern. Stellen Unternehmen bis Ende dieses Jahres schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Mitarbeitende ein, verringert sich die Ausgleichsabgabe entsprechend. Unsere Fachkräfte im Arbeitgeber-Service von Arbeitsagentur und Jobcenter unterstützen die Unternehmen. Uns stehen neben der Beratung und Vermittlung auch verschiedene Förderinstrumente zur Verfügung. Diese reichen von Qualifizierungsmaßnahmen über Gehaltszuschüsse für Unternehmen bis hin zur Unterstützung bei der technischen Ausstattung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen.“
Cornelius Neumann-Redlin, Hauptgeschäftsführer der Unternehmensverbände im Lande Bremen stellt fest: „Auf Seiten der Betriebe gibt es bereits eine große Offenheit, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Schwierig wird es häufig bei der Besetzung des konkreten Arbeitsplatzes, da nicht immer passende Kräfte vermittelt werden können. Bei diesem sog. „Matching“ gilt es gemeinsam anzusetzen. Als Gesellschaft, die mit einem zunehmenden Arbeitskräftemangel konfrontiert ist, können wir es uns nicht leisten, Potentiale ungenutzt zu lassen.“
David Geduldig, Leiter des Amtes für Versorgung und Integration Bremen,
Kontaktwege:
Der Arbeitgeber-Service ist über die Agentur für Arbeit vor Ort erreichbar,
Servicerufnummer: 0800 4 5555 20 (regional).
Informationen: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/arbeitgeber-service
Die Integrationsämter beraten, informieren und unterstützen bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen:
https://www.bih.de/integrationsaemter/aufgaben-und-leistungen/einheitliche-ansprechstellen/