Die Schwerbehindertenausgleichsabgabe steigt auf maximal 720 Euro, doch noch sind Einstellungen möglich - Gesetzliche neue Staffelbeträge kommen erstmals 2025 zum Tragen

Die Bundesagentur für Arbeit hat ihren jährlichen Bericht zur Arbeitsmarktsituation schwerbehinderter Menschen veröffentlicht. Die aktuellsten Zahlen* liegen nun für das Jahr 2022 vor. Im Land Bremen waren 2022 demnach 11.573 schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen bei Arbeitgebern mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der schwerbehinderten Beschäftigten von damals 11.623 um 50 Personen (-0,4 Prozent) gesunken. Schwerbehinderte Menschen arbeiten in allen Branchen. Häufig sind sie im Bereich Verkehr und Lagerei, im Öffentlichen Dienst oder in der Metall- und Elektro- sowie Stahlindustrie tätig.

14.10.2024 | Presseinfo Nr. 107

Rund 70 Prozent der Arbeitgeber erfüllen Beschäftigungspflicht ganz oder teilweise – Erfüllungsquote ist leicht gesunken

Im Berichtsjahr 2022 sind nach den aktuellsten vorliegenden Daten im Land Bremen 33,9 Prozent (620) der 1.829 Arbeitgeber mit 20 und mehr Arbeitsplätzen ihrer Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen vollständig nachgekommen. Diese so genannte Erfüllungsquote lag fünf Jahre zuvor im Jahr 2017 bei 34,4 Prozent und ist somit leicht gesunken. 

Darüber hinaus haben 36,9 Prozent (674) ihre Beschäftigungspflicht teilweise erfüllt. Das bedeutet, diese Arbeitgeber haben nur einen Teil ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Mitarbeitenden besetzt. Knapp 30 Prozent (29,3%) bzw. 535 Arbeitgeber haben ihre Pflichtarbeitsplätze überhaupt nicht besetzt und beschäftigen keine schwerbehinderten Menschen.

*Die Statistik wird jährlich mit einer 15-monatigen Wartezeit veröffentlicht.

Neu: erhöhte Ausgleichsabgabe kann bis zu 720 Euro betragen

Arbeitgeber, die ihre Beschäftigungspflicht nicht oder nur teilweise erfüllen, müssen eine Ausgleichsabgabe an die Integrationsämter zahlen. Sie ist nach Betriebsgröße und Höhe der Beschäftigungsquote gestaffelt. Mit dem Gesetz zum inklusiven Arbeitsmarkt wurde zum 1. Januar 2024 eine erhöhte Ausgleichsabgabe für diejenigen Betriebe eingeführt, die ihrer Beschäftigungspflicht nicht nachkommen. Für diese Arbeitgeber kann die Ausgleichsabgabe je nach Betriebsgröße auf bis zu 720 Euro monatlich steigen. Erstmals kommen die neuen Staffelbeträge 2025 zum Tragen. Die Abgabe dient unter anderem dazu, einen finanziellen Ausgleich für Arbeitgeber zu schaffen, die ihre Pflichtarbeitsplätze mit schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besetzen und dadurch möglicherweise zusätzliche Kosten tragen. Die Ausgleichsabgabe lag für das Anzeigejahr 2022 nur zwischen 140 Euro bis 360 Euro pro Monat.

 Joachim Ossmann, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven, bietet Unterstützung an: „Es ist wichtig, noch in 2024 die bestehenden Chancen zu nutzen und sich zeitnah zu kümmern. Stellen Unternehmen bis Ende dieses Jahres schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Mitarbeitende ein, verringert sich die Ausgleichsabgabe entsprechend. Unsere Fachkräfte im Arbeitgeber-Service von Arbeitsagentur und Jobcenter unterstützen die Unternehmen. Uns stehen neben der Beratung und Vermittlung auch verschiedene Förderinstrumente zur Verfügung. Diese reichen von Qualifizierungsmaßnahmen über Gehaltszuschüsse für Unternehmen bis hin zur Unterstützung bei der technischen Ausstattung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen.“

Cornelius Neumann-Redlin, Hauptgeschäftsführer der Unternehmensverbände im Lande Bremen stellt fest: „Auf Seiten der Betriebe gibt es bereits eine große Offenheit, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Schwierig wird es häufig bei der Besetzung des konkreten Arbeitsplatzes, da nicht immer passende Kräfte vermittelt werden können. Bei diesem sog. „Matching“ gilt es gemeinsam anzusetzen. Als Gesellschaft, die mit einem zunehmenden Arbeitskräftemangel konfrontiert ist, können wir es uns nicht leisten, Potentiale ungenutzt zu lassen.“

David Geduldig, Leiter des Amtes für Versorgung und Integration Bremen, erläutert: „Der Gesetzgeber hat die Ausgleichsabgabe für die Fälle der Neueinstellungen ausdrücklich umgestaltet, weil er auf eine steuernde Wirkung hofft und einen starken Anreiz zum Einstieg in die Beschäftigung Schwerbehinderter setzen will. Der Bund erwarte daher auch keine höheren Einnahmen aus der Ausgleichsabgabe, die im März 2025 erstmals fällig werde – für das dann abgelaufene Jahr 2024.“ Aus langjähriger Erfahrung weiß Geduldig: „Schwerbehinderte arbeitssuchende Menschen sind überdurchschnittlich qualifiziert und motiviert. Angesichts des verbreiteten Fachkräftemangels sind sie zunehmend wichtige Mitspieler und Mitspielerinnen am Arbeitsmarkt. Mit manchmal sehr überschaubaren Anpassungen des Arbeitsplatzes können hier große Chancen für die Unternehmen entstehen. Das AVIB – Integrationsamt – steht Arbeitgebern zur Seite, um durch Beratung und technische Hilfen begleitend zu unterstützen.“

Kontaktwege:

Der Arbeitgeber-Service ist über die Agentur für Arbeit vor Ort erreichbar,

Servicerufnummer: 0800 4 5555 20 (regional).

Informationen: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/arbeitgeber-service 

Die Integrationsämter beraten, informieren und unterstützen bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen:

https://www.bih.de/integrationsaemter/aufgaben-und-leistungen/einheitliche-ansprechstellen/