Im Rahmen des sog. Absolventenmanagements erfolgt im ersten Schritt nach Abschluss des Deutschkurses eine intensive Beratung der Geflüchteten über die individuellen Möglichkeiten auf dem aktuellen Arbeitsmarkt. Darüber hinaus veranstaltet der gemeinsame Arbeitgeber-Service von Agentur für Arbeit und Jobcenter mit Bewerberinnen und Bewerber und interessierten Arbeitgebern sog. Bewerber-, bzw. Karrieretage. Das sind Veranstaltungen, an denen sich Bewerbende und Arbeitgebende unmittelbar persönlich kennenlernen können. Mitarbeitende des Jobcenter und aus dem Arbeitgeber-Service begleiten dies Veranstaltungen und informieren über die bei Einstellung im konkreten Einzelfall möglichen Förderungen. Um etwaige Sprachprobleme oder Missverständnisse ganz am Anfang einer möglichen Bewerbung entgegen zu wirken, werden zu solchen Veranstaltungen auch sogenannte Sprachmittler mit einbezogen.
Florian Steib-Golles, Bereichsleiter für den gemeinsamen Arbeitgeber-Service in der Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven: „Der Job-Turbo funktioniert am besten durch Vermittlung im direkten persönlichen Kontakt. So lassen sich formale Hürdenleicht überwinden. Bei der Integration von Geflüchteten setzen wir zusätzlich sämtliche uns zur Verfügung stehenden Förderinstrumente ein. In den Unternehmen ist die Bereitschaft erforderlich, sich auf neue Mitarbeitende aus unterschiedlichen Kulturkreisen einzulassen. Diese bringen oft eine berufliche Qualifikation aus ihrem Heimatland mit, welche im betrieblichen Alltag durch Training on the Job, den Einsatz von Förderungen und weitere Verbesserung der Deutschkenntnisse unterstützt werden muss.
Viele Arbeitgeber zeigen sich offen für die Beschäftigung von Geflüchteten. Allerdings sind die Anforderungen an die Beherrschung der deutschen Sprache oft sehr hoch. Dort, wo es gelingt, die scheinbare, oder tatsächliche anfängliche Sprachhürde zu überwinden, sind Arbeitgeber mit den neuen Mitarbeitenden sehr zufrieden.“
Daten aus der Statistik zur Einordnung:
Der Job-Turbo schließt den Personenkreis der Geflüchteten aus den acht Hauptherkunftsländern* ein. Zur Einordnung der Lage der in den letzten Jahren aus der Ukraine geflüchteten Menschen hier einige Daten: Im Bezirk der Agentur für Arbeit Bremen gab es im März 5055 arbeitssuchende Ukrainer/innen in der Grundsicherung. Das entsprach einem Anteil von 9,5% aller im Bezirk der Agentur für Arbeit geführten Arbeitssuchenden im Rechtskreis SGBII. Knapp die Hälfte davon, d.h. 2.460 Personen aus der Ukraine hatten den Status arbeitslos. Die Zahl der arbeitslosen Ukrainer/innen ist dabei nicht statisch. Jeden Monat melden sich zwischen 400 und fast 600 Personen neu arbeitslos. Im März waren dies 487 Personen. Gleichzeitig melden sich in ähnlicher Größenordnung Personen aus der Arbeitslosigkeit ab. Im März waren dies 612 Personen. Zwei Drittel der Abmeldungen erfolgte, weil eine Ausbildung oder Qualifizierungsmaßnahme angetreten wurde. 56 Personen beendeten im März ihre Arbeitslosigkeit durch Aufnahme einer Beschäftigung. Das waren 32 Personen mehr als im Vormonat (+133 %) und 25 Personen mehr als im März 2023 (+80,6%).
Zeitlich noch vor den intensivierten Aktivitäten im Rahmen des Job-Turbos hat sich die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von Ukrainer/innen seit dem 30.09.21 von 542 Personen auf 1.671 Personen am 30.09.23 (aktueller Wert) mehr als verdreifacht.
Von den derzeit 8.869 offenen Stellen im Bestand haben Arbeitgeber aktuell für 1.121 Stellen signalisiert, dass diese auch für die Besetzung mit Geflüchteten infrage kommen.
Mehr Informationen über die Fördermöglichleiten im Rahmen des JoB-Turbo unter:
https://www.arbeitsagentur.de/k/job-turbo
Arbeitgeber, die Fragen zum Job-Turbo haben, oder Geflüchteten eine Einstellungschance geben möchten, können sich entweder direkt an ihre bekannten Ansprechpartner/innen im Arbeitgeber-Service wenden, oder an die kostenfreie Arbeitgeber-Service Nummer: 0800 4 5555 20.
* Afghanistan, Eritrea, Irak, Islamische Republik Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia, Arabische Republik Syrien