Rechtzeitig arbeitsuchend melden, um Nachteile zu vermeiden

Die Agentur für Arbeit unterstützt gekündigte Arbeitnehmende schon bei der Jobsuche, damit sie erst gar nicht arbeitslos werden. Dies gelingt umso besser, je früher Betroffene sich mit ihrer Arbeitsagentur in Verbindung setzen. Wer sich rechtzeitig arbeitsuchend meldet, vermeidet zudem finanzielle Nachteile durch Sperrzeiten.

 

10.09.2024 | Presseinfo Nr. 92

Bremen/Bremerhaven/Osterholz: Endet ein Arbeits- oder außerbetriebliches Ausbildungsverhältnis, ist eine schnelle Arbeitsuchendmeldung wichtig. Um Sperrzeiten zu vermeiden, muss die Meldung spätestens drei Monate vor dem Beschäftigungsende oder bei einer kurzfristigen Kündigung innerhalb von drei Tagen nach Bekanntwerden der Arbeitsagentur vorliegen. Die Meldung kann online, telefonisch oder persönlich erfolgen.

Während der Dauer der Sperrzeit ruht ansonsten der Anspruch auf finanzielle Leistungen. Denn bei einer fehlenden oder verspäteten Arbeitsuchendmeldung muss eine Sperrzeit von einer Woche verhängt werden.

Zahlreiche Sperrzeiten wegen verspäteter Arbeitsuchendmeldung

Im Jahr 2023 musste die Bundesagentur für Arbeit rund 748.000 Sperrzeiten verhängen. Von allen Sperrzeiten entfielen 42,4 Prozent und somit zirka 317.000 Sperrzeiten auf verspätete Arbeitsuchendmeldungen, wodurch die Betroffenen einen Teil ihres Anspruchs auf Arbeitslosengeld verloren haben. Im Vergleich zum Jahr 2022 nahm die Zahl der Sperrzeiten wegen verspäteter Arbeitsuchendmeldungen um 13,2 Prozent bzw. rund 37.000 Sperrzeiten zu.

Wichtig zu wissen

Die Arbeitsuchendmeldung ersetzt nicht die Arbeitslosmeldung. Das ist gesetzlich so geregelt. Arbeitslos muss man sich spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit online oder persönlich in der Agentur für Arbeit melden.

Alle Informationen zum Thema finden sich leicht erklärt auf: 

www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-melden/.