Aufgaben:
Nach dem Sozialgesetzbuch SGB Drittes Buch (III) – Arbeitsförderung ist die Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven als eine der Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit mit Aufgaben betraut, die einen Ausgleich am Arbeitsmarkt unterstützen sollen. Auf Grundlage des SGB III zählen zu den Kernaufgaben der Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven:
- Berufsberatung von Jugendlichen, Studienanfängern und Hochschulabsolventen
- Vermittlung von Ausbildungs- und Arbeitsstellen
- Arbeitgeberberatung
- Förderung der beruflichen Aus - und Weiterbildung und der beruflichen Rehabilitation
- Gewährung von Leistungen zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen
- Zahlung von Lohnersatzleistungen bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder Insolvenz
- Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern
- Information über den Arbeits- und Ausbildungsmarkt sowie über die Dienste und Leistungen der Arbeitsförderung einschl. der Erstellung von Statistiken
- Zahlung des Kindergeldes
Organisatorischer Aufbau:
Zum Agenturbezirk Bremen-Bremerhaven gehören neben der Hauptagentur Bremen am Doventorsteinweg die Geschäftsstelle Bremerhaven, die Geschäftsstelle Bremen-Mitte, Bremen-Vegesack und die den Landkreis Osterholz betreuende Geschäftsstelle Osterholz-Scharmbeck.
Das Berufsinformationszentrum (BIZ) Bremen am Doventorsteinweg 44, direkt gegenüber dem Haupteingang der Hauptagentur, ist als Internet Center eingerichtet und bietet eine Vielzahl frei, d.h. kostenlos, zur Berufs- und Arbeitsplatzsuche nutzbare Internetarbeitsplätze. Daneben hält die Mediothek im BIZ eine Auswahl an gedruckten Materialien zur Berufs- und Studienwahl bereit.
Das Berufsinformationszentrum in der Geschäftsstelle Bremerhaven befindet sich im Dienstgebäude Grimsbystr. 1 und bietet denselben Service wie das BIZ in Bremen.
Rechtsform und Rechtsaufsicht:
Die Bundesagentur für Arbeit mit ihren Agenturen für Arbeit ist eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts und unterliegt daher der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung. Sie soll sicherstellen, dass die Bundesagentur für Arbeit, aber auch die Regionaldirektionen und die Agenturen für Arbeit Gesetze und sonstiges Recht beachten.