„Auf dem Arbeitsmarkt sind bisher wenig Vorboten eines leichten Frühjahresaufschwungs zu spüren, das lässt sich auch an dem eher verhaltenen Rückgang der Arbeitslosenzahlen ablesen. Die Flaute der deutschen Wirtschaft hält weiter an und die Unsicherheiten in der Wirtschaft sind nach wie vor groß. Ich rechne daher auch für die kommenden Monate nicht damit, dass sich der Arbeitsmarkt kurzfristig auf einen breiten Erholungspfad begeben wird. Und dennoch: Die Unternehmen halten vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels größtenteils an ihren eingearbeiteten Mitarbeitenden fest und nach der sehr verhaltener Nachfrage - trotz des Ostergeschäftes - im letzten Monat - haben die Stellenmeldungen in diesem Monat wieder spürbar zugenommen. Außerdem ist die Unterbeschäftigung im Vergleich zum Vormonat spürbar gesunken. Eine gravierende Verschlechterung zeichnet sich also weiterhin nicht ab“, so Ralf Holtkötter, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Brühl. In der Unterbeschäftigung würden zusätzlich zu den registrierten Arbeitslosen auch Personen abgebildet, die nicht als arbeitslos gelten, weil sie Teilnehmer an einer Maßnahme der Arbeitsmarkpolitik oder einem arbeitsmarktbedingten Sonderstatus seien. Es würde hierbei unterstellt, dass diese Menschen ohne den Einsatz dieser Maßnahmen bzw. ohne die Zuweisung zu einem Sonderstatus die Arbeitslosigkeit entsprechend höher ausfallen würde. Insgesamt liegt die Zahl der Unterbeschäftigung aktuell bei 19.707 und damit um 258 oder 1,3 Prozent unter der Zahl im März 2024. Ohne die Entlastung hätte die Arbeitslosenquote im Rhein-Erft-Kreis im April bei 7,4 anstatt bei 6,2 Prozent gelegen.
Konjunkturelle Kurzarbeit
Für den März 2024 (Daten für April liegen noch nicht vor) legte die Statistik nun die endgültigen Daten zu den Anzeigen und betroffenen Personen vor. Danach zeigten im März 6 Unternehmen aus dem Rhein-Erft-Kreis Kurzarbeit an. Im März 2023 waren es 13 (für 54 darin aufgeführte Personen). In den Anzeigen wurden der Arbeitsagentur für März 2024 insgesamt 67 Personen genannt.
*Die Betriebe müssen vor Beginn von Kurzarbeit eine schriftliche Anzeige bei der zuständigen Agentur für Arbeit (Betriebssitz) erstatten; dies hat spätestens bis zum Ende des Monats zu erfolgen, für den erstmalig Leistungen bezogen werden sollen. Für Saison-Kurzarbeit gibt es keine Anzeigepflicht mehr. Anzeigen sind nur noch für konjunkturelle Kurzarbeit (§ 96 SGB III) sowie für Transferkurzarbeit (§ 111 SGB III) abzugeben.
Nach Bewilligung der Anzeige durch die Agentur für Arbeit kann der Betrieb für jeden Kalendermonat, in dem Kurzarbeit stattfand, einen Antrag auf Kurzarbeitergeld stellen; dies hat innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Kalendermonaten zu erfolgen. Die für die Zahlung notwendigen Angaben werden in einer Abrechnungsliste vermerkt, die durch die Agentur für Arbeit anschließend dahingehend geprüft wird, ob ein Leistungsanspruch besteht, bewilligt und ausgezahlt werden kann
Arbeitslosigkeit nach Rechtskreisen
In der Arbeitslosenversicherung (SGB III) wurden im Vergleich zum Vormonat insgesamt 153 oder 2,6 Prozent weniger Arbeitslose aus dem Rhein-Erft-Kreis gezählt. Insgesamt betreut die Brühler Arbeitsagentur damit aktuell 5.796 Kunden aus dem Rhein-Erft-Kreis. Im Vergleich zum Vorjahr wurden 465 oder 8,7 Prozent mehr Arbeitslose verzeichnet.
Die Zahl der vom Jobcenter Rhein-Erft (gemeinsame Einrichtung des Rhein-Erft-Kreises und der Arbeitsagentur) betreuten Arbeitslosen in der Grundsicherung (SGB II) ist im April um 42 oder 0,4 Prozent gestiegen. Aktuell sind 10.540 Frauen und Männer beim Jobcenter Rhein-Erft arbeitslos gemeldet. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl um 306 oder 2,8 Prozent gesunken.
Arbeitslosenquote
Die Arbeitslosenquote auf Basis aller zivilen Erwerbspersonen stieg um 0,1 Prozentpunkte und beträgt damit aktuell 6,2 Prozent. Im April 2023 betrug die Arbeitslosenquote im Rhein-Erft-Kreis 6,3 Prozent.
Arbeitslosmeldungen und Arbeitsaufnahmen
Im April meldeten sich 3.248 Männer und Frauen arbeitslos, 239 oder 7,9 Prozent mehr als im Vormonat und 217 oder 7,2 Prozent mehr als im gleichen Monat des Vorjahres. Die Zahl der Personen, die sich unmittelbar nach Verlust ihres Arbeitsplatzes arbeitslos meldeten, betrug im aktuellen Monat 1.212 das sind 84 oder 7,4 Prozent mehr als im Vormonat (zum Vorjahr: +81 oder +7,2 Prozent). Bis zum Zähltag im April meldeten sich insgesamt 751 Personen nach einer Ausbildung oder sonstigen Maßnahme arbeitslos. Im Vergleich zum Vormonat wurden hier 25 oder 3,4 Prozent weniger gezählt (zum Vorjahr: -63 oder -7,7 Prozent).
Den im April arbeitslos gewordenen Menschen standen im gleichen Zeitraum 3.342 Männer und Frauen gegenüber, die ihre Arbeitslosigkeit beenden konnten, 348 oder 11,6 Prozent mehr als im letzten Monat und 335 oder 11,1 Prozent mehr als im Vorjahresmonat. 1.159 Personen und damit 198 oder 20,6 Prozent mehr als im letzten Monat (+142 oder +14,0 Prozent zum Vorjahresmonat) nahmen eine abhängige Beschäftigung auf. Insgesamt 719 Menschen (+13 oder +1,8 Prozent zum Vormonat; +20 oder +2,9 Prozent zum Vorjahresmonat) begannen eine Ausbildung oder sonstige Maßnahme.
Stellenangebote
Arbeitgeber meldeten im April 639 neue Arbeitsstellen, das waren 82 oder 14,7 Prozent mehr als im letzten Monat und 66 oder 11,5 Prozent mehr als vor einem Jahr. Derzeit hat die Agentur für Arbeit Brühl 3.863 Arbeitsstellen aus dem Rhein-Erft-Kreis im Bestand, gegenüber dem letzten Monat ist dies ein Minus von 6 oder 0,2 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahresmonat gab es 403 Stellen weniger (-9,4 Prozent).
Aktive Arbeitsmarktpolitik
842 Menschen bereiteten sich durch die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung auf eine Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt vor, -34 oder -3,9 Prozent zum Vormonat. Im Vergleich zum Vorjahresmonat waren dies -564 oder -40,1 Prozent. 521 Menschen nahmen an Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung teil (+5 oder +1,0 Prozent zum Vormonat, -142 oder -21,4 Prozent zum Vorjahresmonat), 344 Menschen wurden in ihrer Aufnahme einer Erwerbstätigkeit gefördert (-5 oder -1,4 Prozent gegenüber Vormonat und -65 oder -15,9 Prozent zum Vorjahresmonat).