„Auf dem Arbeitsmarkt sind bisher wenig Vorboten eines Frühjahresaufschwungs zu spüren, das lässt sich auch an der Stagnation der Arbeitslosenzahlen ablesen. Die Flaute der deutschen Wirtschaft hält weiter an und die Unsicherheiten in der Wirtschaft sind nach wie vor groß. Ich rechne daher auch für die kommenden Monate nicht damit, dass sich der Arbeitsmarkt auf einen breiten Erholungspfad begeben wird. Und dennoch: Die Unternehmen halten vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels weitestgehend an ihren eingearbeiteten Mitarbeitenden fest und nach der sehr verhaltener Nachfrage - trotz des Ostergeschäftes - im letzten Monat - haben die Stellenmeldungen in diesem Monat wieder spürbar zugenommen. Auch die Unterbeschäftigung ist im Vergleich zum Vormonat leicht zurückgegangen. Eine gravierende Verschlechterung zeichnet sich also weiterhin nicht ab“, so Ralf Holtkötter, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Brühl. In der Unterbeschäftigung würden zusätzlich zu den registrierten Arbeitslosen auch Personen abgebildet, die nicht als arbeitslos gelten, weil sie Teilnehmer an einer Maßnahme der Arbeitsmarkpolitik oder einem arbeitsmarktbedingten Sonderstatus seien. Es würde hierbei unterstellt, dass diese Menschen ohne den Einsatz dieser Maßnahmen bzw. ohne die Zuweisung zu einem Sonderstatus die Arbeitslosigkeit entsprechend höher ausfallen würde. Insgesamt liegt die Zahl der Unterbeschäftigung aktuell bei 7.295 und damit um 10 oder 0,1 Prozent unter der Zahl im März 2024. Ohne die Entlastung hätte die Arbeitslosenquote im Kreis Euskirchen im April bei 6,8 anstatt bei 5,8 Prozent gelegen.
Konjunkturelle Kurzarbeit
Für den März 2024 (Daten für April liegen noch nicht vor) legte die Statistik nun die endgültigen Daten zu den Anzeigen und betroffenen Personen vor. Danach zeigten im März 5 Unternehmen aus dem Kreis Euskirchen Kurzarbeit an. Im März 2023 waren es 12 (für 87 darin aufgeführte Personen). In den Anzeigen wurden der Arbeitsagentur für März 2024 insgesamt 387 Personen genannt.
*Die Betriebe müssen vor Beginn von Kurzarbeit eine schriftliche Anzeige bei der zuständigen Agentur für Arbeit (Betriebssitz) erstatten; dies hat spätestens bis zum Ende des Monats zu erfolgen, für den erstmalig Leistungen bezogen werden sollen. Für Saison-Kurzarbeit gibt es keine Anzeigepflicht mehr. Anzeigen sind nur noch für konjunkturelle Kurzarbeit (§ 96 SGB III) sowie für Transferkurzarbeit (§ 111 SGB III) abzugeben.
Nach Bewilligung der Anzeige durch die Agentur für Arbeit kann der Betrieb für jeden Kalendermonat, in dem Kurzarbeit stattfand, einen Antrag auf Kurzarbeitergeld stellen; dies hat innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Kalendermonaten zu erfolgen. Die für die Zahlung notwendigen Angaben werden in einer Abrechnungsliste vermerkt, die durch die Agentur für Arbeit anschließend dahingehend geprüft wird, ob ein Leistungsanspruch besteht, bewilligt und ausgezahlt werden kann
Arbeitslosigkeit nach Rechtskreisen
In der Arbeitslosenversicherung (SGB III) wurden im Vergleich zum Vormonat insgesamt 49 oder 2,2 Prozent weniger Arbeitslose aus dem Kreis Euskirchen gezählt. Insgesamt betreut die Brühler Arbeitsagentur damit aktuell 2.160 Kunden aus dem Kreis Euskirchen. Im Vergleich zum Vorjahr wurden 19 oder 0,9 Prozent mehr Arbeitslose verzeichnet.
Die Zahl der vom Jobcenter Rhein-Erft (gemeinsame Einrichtung des Kreises Euskirchen und der Arbeitsagentur) betreuten Arbeitslosen in der Grundsicherung (SGB II) ist im April um 45 oder 1,1 Prozent gestiegen. Aktuell sind 3.983 Frauen und Männer beim Jobcenter EU-aktiv arbeitslos gemeldet. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl um 167 oder 4,4 Prozent gesunken.
Arbeitslosenquote
Die Arbeitslosenquote auf Basis aller zivilen Erwerbspersonen blieb unverändert und beträgt damit aktuell weiter 5,8 Prozent. Im April 2023 betrug die Arbeitslosenquote im Kreis Euskirchen 5,6 Prozent.
Arbeitslosmeldungen und Arbeitsaufnahmen
Im April meldeten sich 1.129 Männer und Frauen arbeitslos, 198 oder 21,3 Prozent mehr als im Vormonat und 14 oder 1,2 Prozent weniger als im gleichen Monat des Vorjahres. Die Zahl der Personen, die sich unmittelbar nach Verlust ihres Arbeitsplatzes arbeitslos meldeten, betrug im aktuellen Monat 459 das sind 112 oder 32,3 Prozent mehr als im Vormonat (zum Vorjahr: +22 oder +5,0 Prozent). Bis zum Zähltag im April meldeten sich insgesamt 254 Personen nach einer Ausbildung oder sonstigen Maßnahme arbeitslos. Im Vergleich zum Vormonat wurden hier 55 oder 27,6 Prozent mehr gezählt (zum Vorjahr: -16 oder -5,9 Prozent).
Den im April arbeitslos gewordenen Menschen standen im gleichen Zeitraum 1.132 Männer und Frauen gegenüber, die ihre Arbeitslosigkeit beenden konnten, 45 oder 3,8 Prozent weniger als im letzten Monat und 11 oder 1,0 Prozent weniger als im Vorjahresmonat. 413 Personen und damit 48 oder 13,2 Prozent mehr als im letzten Monat (+37 oder +9,8 Prozent zum Vorjahresmonat) nahmen eine abhängige Beschäftigung auf. Insgesamt 254 Menschen (-19 oder -7,0 Prozent zum Vormonat; -8 oder -3,1 Prozent zum Vorjahresmonat) begannen eine Ausbildung oder sonstige Maßnahme.
Stellenangebote
Arbeitgeber meldeten im April 327 neue Arbeitsstellen, das waren 84 oder 34,6 Prozent mehr als im letzten Monat und 7 oder 2,2 Prozent mehr als vor einem Jahr. Derzeit hat die Agentur für Arbeit Brühl 1.698 Arbeitsstellen aus dem Kreis Euskirchen im Bestand, gegenüber dem letzten Monat ist dies ein Minus von 93 oder 5,2 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahresmonat gab es 250 Stellen weniger (-12,8 Prozent).
Aktive Arbeitsmarktpolitik
387 Menschen bereiteten sich durch die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung auf eine Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt vor, +12 oder +3,2 Prozent zum Vormonat. Im Vergleich zum Vorjahresmonat waren dies +39 oder +11,2 Prozent. 152 Menschen nahmen an Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung teil (-11 oder -6,7 Prozent zum Vormonat, -40 oder -20,8 Prozent zum Vorjahresmonat), 132 Menschen wurden in ihrer Aufnahme einer Erwerbstätigkeit gefördert (+10 oder +8,2 Prozent gegenüber Vormonat und -9