Voraussetzung ist, dass der Personalausweis eine entsprechende Funktion hat. Damit müssen gegen Arbeitslosigkeit versicherte nun nicht mehr persönlich bei der Behörde erscheinen. Das war bislang zwingend erforderlich. Weitere sogenannte eService-Angebote der Arbeitsagentur sind: sich online arbeitsuchend melden, einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen und einen Beratungstermin vereinbaren und der Kontakt mit der Leistungsabteilung.
Wie bei der persönlichen Arbeitslosmeldung ist bei der Arbeitslosmeldung über das Internet ein Identifikationsnachweis erforderlich. Um sich identifizieren zu können, reicht der Personalausweis mit der Online-Ausweisfunktion oder auch ein anderer elektronischer Identifikationsnachweis. Als Beispiel sei auch der elektronische Aufenthaltstitel oder eine eIDKarte genannt. Natürlich ist es auch weiterhin möglich, sich persönlich bei der Arbeitsagentur arbeitslos zu melden. Informationen zu den Öffnungszeiten sind unter www.arbeitsagentur.de/celle für alle Liegenschaften im Landkreis Celle und im Heidekreis einsehbar. Dort befinden sich auch stets aktuelle Informationen zu den pandemiebedingten Zugangsvoraussetzungen.
Nähere Informationen zum Thema gibt es unter den Adressen https://link.zgo.de/arbeitsagentur und https://link.zgo.de/online-ausweis .