Wichtige Information für Unternehmen

Arbeitsbescheinigungen können ab 2023 nur noch digital übermittelt werden!

13.12.2022 | Presseinfo Nr. 44

Schon seit geraumer Zeit bietet die Bundesagentur für Arbeit (BA) zunehmend digi-tale Services an. Dazu gehört auch das Verfahren BEA.
BEA richtet sich ausschließlich an Unternehmen und ermöglicht die digitale Übermitt-lung von Bescheinigungen. Es dient dazu, den Datenaustausch der Unternehmen mit der BA schneller und kostengünstiger zu gestalten.

Bisher war die Nutzung des Verfahrens für Unternehmen freiwillig, die Unterlagen konnten bei der Agentur für Arbeit auch in Papierform eingereicht werden. Ab dem 1. Januar 2023 müssen Arbeitgeber aufgrund einer Gesetzesänderung (7. SGB IV Änderungsgesetz) dieses elektronische Verfahren verpflichtend nutzen, unabhängig von ihrer Größe oder Branche. Es betrifft Arbeitsbescheinigungen, EU-Arbeitsbescheinigungen sowie Nebeneinkommensbescheinigungen. Eine Abgabe dieser Unterlagen in Papierform ist dann nicht mehr möglich.

Unternehmen, die diesen Service bereits jetzt nutzen möchten, scannen für mehr Informationen einfach diesen QR-Code:

QR-Code-BEA-Informationen
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https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/personalfragen/bea?pk_vid=ea6f5c2d557a636416584849150c70cc