Chemnitz: So läuft die Einführung des Bürgergeldes ab Januar ab

Mehr Geld und zusätzliche Weiterbildungschancen

Zum 1. Januar 2023 wird das Bürgergeld die Grundsicherung ablösen. In einem ersten Schritt werden zum Jahresanfang der Regelsatz erhöht und eine Bagatellgrenze eingeführt. In einem zweiten Schritt werden Mitte des Jahres die Kernelemente zu Weiterbildung und Qualifizierung eingeführt. Das Jobcenter Chemnitz informiert, was Kundinnen und Kunden beachten müssen und wie die Umstellung im Januar erfolgt.

27.12.2022 | Presseinfo Nr. 47

Alle Prozesse laufen automatisiert

Die erhöhten Regelsätze werden pünktlich zum Jahreswechsel ausgezahlt. Es ist für das Bürgergeld kein neuer Antrag notwendig. Wer über den Jahreswechsel hinaus Leistungen des Jobcenters bezieht, bekommt automatisch den höheren Regelsatz ausgezahlt.

„Kundinnen und Kunden müssen sich keine Gedanken über den Wechsel zum Bürgergeld machen. Alle Auszahlungen und die damit verbundenen Leistungserhöhungen erfolgen automatisiert. Es müssen keine Neuanträge gestellt werden, wenn bereits ein Leistungsbezug besteht. Endet eine laufende Bewilligung, ist wie gewohnt ein Weiterbewilligungsantrag zu stellen. Das geht am besten online unter www.jobcenter.digital. In Einzelfällen kann es zu Nachzahlungen im Januar kommen. Alle Bescheide werden bis Anfang Januar zugestellt“, fasst Katrin Heinze, Geschäftsführerin des Jobcenters Chemnitz, zusammen.

Hintergrundinformationen - Neue Regelsätze, Schonvermögen und Freibeträge

Der Regelsatz erhöht sich für Alleinstehende zum 1. Januar 2023 auf 502 Euro, für Paare je Partner auf 451 Euro. Für Nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern steigt der Betrag auf 402 Euro, für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren auf 420 Euro, für Kinder von 6 bis 13 Jahren auf 348 Euro und für Kinder unter 6 Jahren auf 318 Euro.

Zukünftig beträgt das Schonvermögen im ersten Jahr 40.000 für das antragstellende Mitglied der Bedarfsgemeinschaft, für jede weitere Person 15.000 Euro. Ebenfalls im ersten Jahr werden von den Jobcentern die tatsächlichen Kosten der Wohnung übernommen. Nach Ablauf dieses Jahres muss die Unterkunft angemessen sein.

Durch höhere Freibeträge dürfen bei einer Beschäftigung mit einem Einkommen zwischen 520 und 1000 Euro 30 Prozent davon behalten werden. Junge Menschen behalten das Einkommen aus Schüler- und Studentenjobs und das Einkommen aus einer beruflichen Ausbildung bis zur Minijob-Grenze (derzeit 520 Euro). Einkommen aus Schülerjobs in den Ferien bleibt gänzlich unberücksichtigt.

Weitere aktuelle Informationen zum Thema Bürgergeld gibt es unter www.jobcenter-chemnitz.de und www.arbeitsagentur.de/lexikon/buergergeld.