Rechtzeitig arbeitsuchend melden, um Nachteile zu vermeiden

Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt gekündigte Arbeitnehmende bei der Jobsuche, damit sie erst gar nicht arbeitslos werden. Dies gelingt umso besser, je früher Betroffene sich mit ihrer Arbeitsagentur in Verbindung setzen. Wer sich rechtzeitig arbeitsuchend meldet, vermeidet zudem finanzielle Nachteile durch Sperrzeiten.

20.09.2024 | Presseinfo Nr. 31

Endet ein Arbeits- oder außerbetriebliches Ausbildungsverhältnis, ist eine schnelle Arbeitsuchendmeldung wichtig. Um Sperrzeiten zu vermeiden, muss die Meldung spätestens drei Monate vor dem Beschäftigungsende oder bei einer kurzfristigen Kündigung innerhalb von drei Tagen nach Bekanntwerden der Arbeitsagentur vorliegen. Die Meldung kann online, telefonisch oder persönlich erfolgen.

Während der Dauer der Sperrzeit ruht ansonsten der Anspruch auf finanzielle Leistungen. Denn bei einer fehlenden oder verspäteten Arbeitsuchendmeldung muss eine Sperrzeit von einer Woche verhängt werden.

Im Jahr 2023 musste die Agentur für Arbeit Chemnitz 2.377 Sperrzeiten verhängen. Von allen Sperrzeiten entfielen 39,29 Prozent und somit 934 Sperrzeiten auf verspätete Arbeitsuchendmeldungen, wodurch die Betroffenen einen Teil ihres Anspruchs auf Arbeitslosengeld verloren haben. Im Vergleich zum Jahr 2022 nahm die Zahl der Sperrzeiten wegen verspäteter Arbeitsuchendmeldungen um 29,36 Prozent zu. Damals mussten in Chemnitz insgesamt 2.004 Sperrzeiten verhängt werden. 722 davon wegen verspäteter Arbeitsuchendmeldungen.

Auch bundesweit nahm die Zahl der Sperrzeiten wegen verspäteter Arbeitsuchendmeldungen zu. Im Jahr 2023 musste die Bundesagentur für Arbeit insgesamt rund 748.000 Sperrzeiten verhängen. Davon entfielen 42,4 Prozent und somit etwa 317.000 Sperrzeiten auf verspätete Arbeitsuchendmeldungen. Das waren rund 37.000 Sperrzeiten mehr als noch im Jahr davor, ein Plus von 13,2 Prozent.

Alle Informationen zum Thema finden sich online auf www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-melden/.