Jobcenter Cottbus gut gerüstet für den Übergang der Ukraine-Flüchtlinge ab 01.06.2022

Die Beantragung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) für die Zeit ab dem 1. Juni 2022 ist für Ukraine-Flüchtlinge bereits jetzt möglich.

25.05.2022 | Presseinfo Nr. 15

Ab dem 01.06.2022 kann das das Jobcenter Cottbus die geflüchteten Menschen aus der Ukraine nach Antragstellung betreuen. Voraussetzung ist die Vorlage der sogenannten Fiktionsbescheinigung oder eines Aufenthaltstitels nach § 24, Abs. 1, des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG).

Frau Belle, Geschäftsführerin Jobcenter Cottbus: „Die letzten Wochen waren eine große Herausforderung, die meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter trotz allen Hürden, sehr gut gemeistert haben und wir sind nun startklar für den Übergang der Ukraine-Flüchtlinge vom Sozialamt der Stadt zu uns ins Jobcenter.“

Es besteht ein Anspruch auf Leistungen zum Lebensunterhalt (inkl. Krankenversicherung), zudem können die Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen werden. Die geflüchteten Menschen aus der Ukraine erhalten zudem Zugang zu allen Förder- und Qualifizierungsangeboten, wie zum Beispiel Sprachkursen, Integrationskursen sowie Weiterbildungen. Das Jobcenter unterstützt ebenfalls bei der Anerkennung von Berufsabschlüssen und arbeitet eng mit entsprechenden Behörden, Netzwerkpartnern und auch den Geflüchtetenunterkünften zusammen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Hotline im Jobcenter Cottbus: 0355 619 3100 (gebührenpflichtig, nach Ortstarif) oder nutzen die JobcenterApp bzw. www.jobcenter-digital.de oder die E-Mail-Adresse: Cottbus-Jobcenter@jobcenter-ge.de.