Wer während der Ausbildung in einer eigenen Wohnung lebt, dem reicht vielleicht die Ausbildungsvergütung nicht aus, um neben der Miete auch noch Lebensmittel oder die Fahrten nach Hause zu bezahlen.
Mit der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) unterstützt die Agentur für Arbeit während der Ausbildung mit einem monatlichen Zuschuss. Heinz-Wilhelm Müller, Cottbuser Arbeitsagenturchef: „Es wäre nicht sinnvoll, die Berufsausbildung junger Menschen am Geld scheitern zu lassen. Darum unterstützen wir - unter bestimmten Voraussetzungen - finanziell, wenn es notwendig ist, über den gesamten Ausbildungszeitraum."
Einige Voraussetzungen müssen erfüllt sein: Auszubildende können BAB erhalten, wenn sie
- eine betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf absolvieren und
- Ihnen die Mittel zur Deckung des Lebensunterhalts nicht anderweitig zur Verfügung stehen.
Gezahlt wird für die Dauer der Berufsausbildung. Heinz-Wilhelm Müller empfiehlt, „BAB so früh wie möglich zu beantragen, am besten vor Beginn der Ausbildung! Das geht mit unserem e-Service schnell und bequem von zu Hause aus." Bereits beim Ausfüllen des Online-Antrages werden wichtige Informationen zu den erforderlichen Angaben und einzureichenden Unterlagen geliefert.
Wer vorab schon einmal prüfen möchte, ob die Voraussetzungen für BAB vorliegen und in welcher Höhe BAB voraussichtlich gezahlt werden würde, kann den BAB-Rechner nutzen: www.babrechner.arbeitsagentur.de
Für dringende Anliegen steht die kostenlose Hotline 0800 4 5555 00 von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr zur Verfügung.
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