Abschlussprüfungen erfolgen in den Betrieben, welche die Kurzarbeit beendet haben. Hierdurch wird sichergestellt, dass die Leistung in der korrekten Höhe ausgezahlt wurde. Der Arbeitsagentur ist bewusst, dass hierdurch für die Betriebe ein zusätzlicher Aufwand entsteht, der leider nicht vermeidbar ist.
Um die Abschlussprüfungen für beide Seiten so effizient wie möglich zu gestalten, sind folgende Punkte wichtig:
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Jedem Betrieb wird in einem Schreiben mitgeteilt, zu welchem Termin, welche Unterlagen, für welche Zeiträume und für welche Mitarbeiter übersandt werden müssen.
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Die angeforderten Unterlagen (u.a. Lohnunterlagen, Arbeitszeitnachweise, Nachweise zum betrieblichen Engpass sowie zum Arbeitsausfall durch die Auswirkungen von Corona, Belege zum Abbau des Resturlaubs aus dem Vorjahr und der vor der Kurzarbeit entstandenen Überstunden sowie Betriebsvereinbarungen und vertragliche Grundlagen zur Einführung der Kurzarbeit) müssen von den Betrieben vollständig und termingerecht übersandt werden. Andernfalls sind das Kurzarbeitergeld und die erstatteten Sozialversicherungsbeiträge in voller Höhe zurückzuzahlen.
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Die Unterlagen können einfach, datengeschützt und ohne vorherige Registrierung hochgeladen werden: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/kurzarbeitergeld-dokumente-hochladen. Dies spart Zeit, Kopieraufwand und Portokosten.
Informationen zu den Abschlussprüfungen findet man auch unter: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/abschlusspruefung-kurzarbeit.
Für Fragen ist die Cottbuser Arbeitsagentur telefonisch erreichbar. Hierfür gilt eine Zuordnung nach den Endnummern der Kundennummer:
Endnummer
00-32 Tel. 0355 – 619 4829
33-65 Tel. 0355 – 619 4833
66-99 Tel. 0355 – 619 4828