Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen ab 2023 Bescheinigungen digital an die Arbeitsagentur übermitteln

Wichtiger Hinweis für Betriebe

16.12.2022 | Presseinfo Nr. 35

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen ab 2023 Bescheinigungen digital an die Arbeitsagentur übermitteln

Wichtiger Hinweis für Betriebe: Ab 01. Januar 2023 ist das elektronische Meldeverfahren BEA (Bescheinigungen elektronisch annehmen) von allen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern anzuwenden. Arbeitsbescheinigungen ehemaliger Beschäftigter können nicht mehr in Papierform an die Agentur für Arbeit übermittelt werden.

Was ist der BEA-Service?

Mit dem BEA-Service übermitteln Unternehmen Bescheinigungen digital an die Agentur für Arbeit. Möglich ist dies bei: Arbeitsbescheinigungen, EU-Arbeitsbescheinigungen und Nebeneinkommensbescheinigungen. Die Agentur für Arbeit benötigt die Arbeitsbescheinigung oder die Nebeneinkommensbescheinigung, um zu entscheiden, ob die oder der Beschäftigte Anspruch auf Arbeitslosengeld und Übergangsgeld hat.

Welche Vorteile bietet der digitale BEA-Service?

Mit dem digitalen BEA-Service geht die Übermittlung einfach und schnell. Es lassen sich Kosten für Erstellung, Druck und Versand sparen. Wenn versehentlich inhaltliche Fehler bei der Bescheinigung unterlaufen oder sich nachträglich etwas ändert, kann der Datensatz unkompliziert neu ausgefüllt und erneut an die Arbeitsagentur geschickt werden.

Auf welche Weise kann die elektronische Abgabe erfolgen?

Viele Lohnabrechnungsprogramme bieten eine entsprechende Funktion an. Alternativ kann auch die kostenlose online-Anwendung sv.net genutzt werden.

Gilt die Pflicht zur elektronischen Abgabe der Bescheinigungen für alle Unternehmen, unabhängig von Größe oder Branche?

Ja, die Pflicht gilt für alle Arbeitsverhältnisse (Versicherungspflichtverhältnisse und Nebenerwerbstätigkeiten), die ab dem 1. Januar 2023 beendet werden. Eine Übergangsfrist ist nicht vorgesehen. Das Verfahren wird bereits seit 2014 auf freiwilliger Basis genutzt und wurde seither kontinuierlich weiterentwickelt. Es ist deutschlandweit bereits bei vielen Unternehmen gut etabliert.

Wo finden Sie weiterführende Informationen zum BEA-Service?

Auf der BEA-Portalseite unter www.arbeitsagentur.de/unternehmen/personalfragen/bea können sich Unternehmen informieren oder die kostenlose BEA-Hotline 0800 4 5555 27 nutzen.