Als Kundin oder Kunde der Arbeitsagentur können Sie seit dem 01. Juli 2023 ein Weiterbildungsgeld in Höhe von monatlich 150,- Euro erhalten. Dieses kann gezahlt werden, wenn Sie eine Weiterbildung absolvieren, die zu einem Berufsabschluss führt.
Diese Leistung muss bei einer geförderten Weiterbildung, die zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf führt, nicht gesondert beantragt werden.
Die Weiterbildungsprämie wird bei erfolgreicher Teilnahme an einer geförderten Weiterbildung, die zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf führt, ausgezahlt. Für das Bestehen einer Zwischenprüfung sind dies 1.000,- Euro, für die Abschlussprüfung 1.500,- Euro.
Sprechen Sie uns gerne zu den Details und Voraussetzungen an.
Weiterführende Informationen finden Sie auch in unseren Flyern:
Betriebliche Einzelumschulung: Information für Arbeitnehmer/-innen
Betriebliche Einzelumschulung: Information für Arbeitgeber/-innen