Wer arbeitslos ist, erhält umfassende Unterstützung durch die Agentur für Arbeit in Form von Beratung und gegebenenfalls finanziellen Leistungen. Bis vor wenigen Jahren war dazu noch eine persönliche Arbeitslosmeldung bei der Arbeitsagentur vor Ort gesetzlich vorgeschrieben. Bereits seit Januar 2022 ist dies nicht mehr zwingend erforderlich. Kundinnen und Kunden können sich ganz einfach mit ihrem Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion bzw. einem anderen elektronischen Identifikationsnachweis auch online arbeitslos melden. Dies ist mit den eServices der Bundesagentur für Arbeit rund um die Uhr und bequem von zu Hause aus möglich. Wichtig ist nur, dass die Arbeitslosmeldung spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit erledigt wird. Auch die Arbeitssuchendmeldung, der Antrag auf Arbeitslosengeld sowie die Mitteilung von Veränderungen können auf elektronischem Wege durchgeführt werden. Dies ist vor allem in den Wintermonaten, in denen in den Arbeitsagenturen ohnehin mit erhöhtem Kundenaufkommen zu rechnen ist, ein komfortabler Weg, mit dem Anfahrts- und Wartezeiten ganz einfach umgangen werden können.
Zu finden sind die vielfältigen online Angebote der Arbeitsagentur unter www.arbeitsagentur.de/eservices.