Aufgrund der gestiegenen Energiekosten wurde unter anderem zum Jahreswechsel der Kinderzuschlag abermals erhöht. Dieser beträgt nun bis zu 250 Euro monatlich pro Kind und wird nach Bewilligung mit dem Kindergeld ausgezahlt.
Der Kinderzuschlag ist eine Leistung für Familien, deren Einkommen nicht oder nur knapp für die gesamte Familie reicht. In diesem Fall können Eltern Anspruch auf Kinderzuschlag haben. Je nachdem, wie hoch Einkommen bzw. Unterhaltskosten der Familie sind, kann sich der Auszahlungsbetrag verringern.
Selbst wenn nur 1 Euro KiZ gezahlt werden sollte, haben die Eltern einen Anspruch auf weitere damit verbundene Vorteile. Sobald KiZ bezogen wird, kann eine Befreiung von KiTa-Gebühren beantragt werden. Es besteht auch Zugang zu vielen weiteren Leistungen der Bildung und Teilhabe (BuT). Das sind etwa Kostenerstattungen für mehrtägige Klassenfahrten, ein Zuschuss zum Schulmittagessen, zu Ausflügen von KiTa oder Tagespflege oder beispielsweise 174 Euro pro Schuljahr für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf.
Die Familienkasse bietet online sowohl den „KiZ-Lotsen“ (ein Online-Tool zur schnellen individuellen Anspruchsprüfung), als auch eine direkt online buchbare Videoberatung an, um den Zugang zum KiZ zu erleichtern. Seit Januar kann Kinderzuschlag online auch komplett papierlos mittels digitalen Personalausweises (eID) beantragt werden.
Gut zu wissen: Informationen zum digitalen Personalausweis (eID) gibt es auf https://www.ausweisapp.bund.de. Die Nutzung der eID ist optional – Der Antrag auf Kinderzuschlag kann auch weiterhin online ausgefüllt und dann in Papierform unterschrieben eingereicht werden.
Alle aktuellen Informationen rund um Kinderzuschlag, wie auch den KiZ-Lotsen, sind verfügbar unter www.familienkasse.de und auf www.kinderzuschlag.de.