Geänderte Öffnungs- und telefonische Erreichbarkeitszeiten ab dem 03.06.2024 im Jobcenter Neu-Ulm

17.05.2024 | Presseinfo Nr. 49

Das Jobcenter Neu-Ulm hat ab dem 03. Juni 2024 für Vorsprachen ohne vorherige Terminvereinbarung zu diesen Zeiten geöffnet:

  • Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr 
  • Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 17:00 Uhr

Persönliche Neuantragstellungen ohne vorherige Terminvereinbarung sind an diesen Tagen vormittags nur bis 11:00 Uhr und am Donnerstagnachmittag bis 16:00 Uhr möglich. Über die vorgenannten Öffnungszeiten hinaus sind persönliche Termine nach Vereinbarung möglich. 

 

Auch die telefonische Erreichbarkeitszeit des Jobcenters Neu-Ulm ändern sich ab dem 03.06.2024 geringfügig. Ab diesem Zeitpunkt kann das Jobcenter Neu-Ulm montags bis donnerstags täglich von 08:30 Uhr bis 15:00 Uhr und freitags von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr unter der Rufnummer 0731/1759-555 erreicht werden. 

 

Online-Service nutzen – Bearbeitungszeiten verringern – jobcenter.digital:

Das Jobcenter weist zudem darauf hin, dass Bürger*innen bevorzugt auch die Onlinedienste verwenden sollen. Durch die Nutzung der digitalen Services in jobcenter.digital lassen sich rund um die Uhr Leistungen einfach, schnell und sicher beantragen, Unterlagen hochladen und datenschutzkonform Postfachnachrichten zwischen den Bürger*innen und den jeweils zuständigen Ansprechpartner*innen im Jobcenter austauschen. Soweit Kunden*innen bereits ein Benutzerkonto für die digitalen Services bei der Agentur für Arbeit eingerichtet haben, können die digitalen Services des Jobcenters über dasselbe Benutzerkonto erreicht werden. Andernfalls ist bei der erstmaligen Registrierung in jobcenter.digital nach dem Anlegen des Benutzerkontos einmalig eine telefonische Verifizierung erforderlich. Diese können sie während der telefonischen Erreichbarkeitszeiten ebenfalls unter der Ruf-Nummer 0731/1759-555 vornehmen. 

 

Neben der unkomplizierten und rund um die Uhr bestehenden Verfügbarkeit der digitalen Services tragen digitale Antragsstellungen zu kürzeren Bearbeitungszeiten bei, da die Anträge und Unterlagen ohne weitere Zwischenschritte taggleich in der elektronischen Akte im Jobcenter verfügbar sind. Eine kundenseitige Übermittlung von E-Mail-Nachrichten wird spätestens mit der Verfügbarkeit einer Bürgergeld App, voraussichtlich um den Jahreswechsel 2024/2025 herum, nicht mehr möglich sein. Ohnehin sind über den E-Mail-Verkehr aus Datenschutzgründen seitens des Jobcenters keine Auskünfte zu leistungsrechtlichen Anliegen und Anfragen möglich.