Die BA unterstützt gekündigte Arbeitnehmende bei der Jobsuche, damit sie erst gar nicht arbeitslos werden. Dies gelingt umso besser, je früher Betroffene sich mit ihrer Arbeitsagentur in Verbindung setzen. Wer sich rechtzeitig arbeitsuchend meldet, vermeidet zudem finanzielle Nachteile durch Sperrzeiten.
Nürnberg. Endet ein Arbeits- oder außerbetriebliches Ausbildungsverhältnis, ist eine schnelle Arbeitssuchendmeldung wichtig. Um Sperrzeiten zu vermeiden, muss die Meldung spätestens drei Monate vor dem Beschäftigungsende oder bei einer kurzfristigen Kündigung innerhalb von drei Tagen nach Bekanntwerden der Arbeitsagentur vorliegen. Die Meldung kann online, telefonisch oder persönlich erfolgen.
Während der Dauer der Sperrzeit ruht ansonsten der Anspruch auf finanzielle Leistungen. Denn bei einer fehlenden oder verspäteten Arbeitsuchend-Meldung muss eine Sperrzeit von einer Woche verhängt werden. Alle Informationen zum Thema finden sich online auf
www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-melden/ .
Landkreis Donau-Ries
Im Jahr 2023 musste die Agentur für Arbeit für den Landkreis Donau-Ries 1.129 Sperrzeiten verhängen. Von allen Sperrzeiten entfielen 34,1 Prozent und somit 385 Sperrzeiten auf verspätete Arbeitssuchendmeldungen, wodurch die Betroffenen einen Teil ihres Anspruchs auf Arbeitslosengeld verloren haben. Im Vergleich zum Jahr 2022 nahm die Zahl der Sperrzeiten wegen verspäteter Arbeitssuchendmeldungen lediglich um 1,9 Prozent bzw. 7 Sperrzeiten zu. Aber jede Einzelne dieser 385 Sperrzeiten hätte bei rechtzeitiger Arbeitssuchendmeldung vermieden werden können!
Landkreis Dillingen
Im Jahr 2023 musste die Agentur für Arbeit für den Landkreis Dillingen 836 Sperrzeiten verhängen. Von allen Sperrzeiten entfielen 39,7 Prozent und somit 332 Sperrzeiten auf verspätete Arbeitssuchendmeldungen, wodurch die Betroffenen einen Teil ihres Anspruchs auf Arbeitslosengeld verloren haben. Im Vergleich zum Jahr 2022 nahm die Zahl der Sperrzeiten wegen verspäteter Arbeitssuchendmeldungen um 19 Prozent bzw. 53 Sperrzeiten zu. Jede Einzelne dieser 332 Sperrzeiten hätte bei rechtzeitiger Arbeitssuchendmeldung vermieden werden können!
Landkreis Günzburg
Im Jahr 2023 musste die Agentur für Arbeit für den Landkreis Günzburg 1.165 Sperrzeiten verhängen. Von allen Sperrzeiten entfielen 40,4 Prozent und somit 471 Sperrzeiten auf verspätete Arbeitssuchendmeldungen, wodurch die Betroffenen einen Teil ihres Anspruchs auf Arbeitslosengeld verloren haben. Im Vergleich zum Jahr 2022 nahm die Zahl der Sperrzeiten wegen verspäteter Arbeitssuchendmeldungen um 23,9 Prozent bzw. 91 Sperrzeiten zu. Jede Einzelne dieser 471 Sperrzeiten hätte bei rechtzeitiger Arbeitssuchendmeldung vermieden werden können!
Landkreis Neu-Ulm
Im Jahr 2023 musste die Agentur für Arbeit für den Landkreis Neu-Ulm 1.788 Sperrzeiten verhängen. Von allen Sperrzeiten entfielen 35,2 Prozent und somit 629 Sperrzeiten auf verspätete Arbeitssuchendmeldungen, wodurch die Betroffenen einen Teil ihres Anspruchs auf Arbeitslosengeld verloren haben. Im Vergleich zum Jahr 2022 nahm die Zahl der Sperrzeiten wegen verspäteter Arbeitssuchendmeldungen zwar um 0,5 Prozent bzw. 3 Sperrzeiten ab. Aber jede Einzelne dieser 629 Sperrzeiten hätte bei rechtzeitiger Arbeitssuchendmeldung vermieden werden können!