Endet ein Arbeits- oder außerbetriebliches Ausbildungsverhältnis, ist es wichtig, sich
schnell arbeitsuchend zu melden. Um Sperrzeiten zu vermeiden, muss die Meldung
spätestens drei Monate vor dem Beschäftigungsende oder im Falle einer
kurzfristigen Kündigung innerhalb von drei Tagen nach Bekanntwerden bei der
Arbeitsagentur vorliegen. Die Meldung kann online, telefonisch oder persönlich
erfolgen.
Während der Dauer der Sperrzeit ruht ansonsten der Anspruch auf finanzielle
Leistungen. Denn bei einer fehlenden oder verspäteten Arbeitsuchend-Meldung
muss eine Sperrzeit von einer Woche verhängt werden.
Alle Informationen zum Thema finden sich online auf
www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-melden/.