Mit der Reform des Berufsausbildungsgesetzes im Jahr 2005 wurde die Möglichkeit der Teilzeitausbildung rechtlich geregelt. Danach können Auszubildende, die zum Beispiel ein eigenes Kind oder pflegebedürftige Angehörige betreuen ihre duale Ausbildung in Teilzeit absolvieren.
Tipp:Was ist eine Teilzeitberufsausbildung?
Folgende Teilzeitvarianten gibt es:
- Teilzeitausbildung ohne Verlängerung der Ausbildungszeit. Die Arbeitszeit einschließlich des Berufsschulunterrichts beträgt mindestens 25 und maximal 30 Wochenstunden.
- Teilzeitausbildung mit Verlängerung der Ausbildungszeit. Die Arbeitszeit beträgt einschließlich des Berufsschulunterrichts mindestens 20 Wochenstunden.
Regionale Informationen zum Thema Ausbildung finden Sie im Berufsinformationszentrum der Agentur für Arbeit Dresden.