Gerlinde Hildebrand, Chefin der Dresdner Agentur für Arbeit:
Zitat:„Es ist wichtig, das Bewusstsein der Öffentlichkeit für die Probleme von Menschen mit Behinderungen wach zu halten und so den Einsatz für die Würde, Rechte und das Wohlergehen dieser Menschen zu fördern. Damit sich die Arbeitsmarktchancen für die Menschen mit Behinderung verbessern, erhalten sie in der Agentur für Arbeit ganzjährig ein hohes Maß an Aufmerksamkeit.
Fachspezialisten aus dem Reha-Team, der Berufsberatung, der Arbeitsvermittlung und dem Arbeitgeber-Service kümmern sich um diese Personen mit besonderem Beratungs- und Unterstützungsbedarf und fördern die Einstellung Schwerbehinderter auch finanziell. Zusätzlich bietet unser gemeinsamer Arbeitgeber-Service von Arbeitsagentur und Jobcenter nach individueller Vereinbarung persönliche Beratungen für Unternehmen an, die sich über Ausgleichsabgabe, Gleichstellung, Mehrfachanrechnung oder Unterstützungsmöglichkeiten informieren möchten.“
Ein Blick auf den Arbeitsmarkt
Von insgesamt 18.262 arbeitslosen Menschen in Dresden sind 1.298 schwerbehindert, das entspricht einem Anteil von 7,1 Prozent (Vorjahr: 6,9 Prozent). Mehr als die Hälfte sind 25 – 55 Jahre alt und befinden sich somit im besten Erwerbsalter. Reichlich zwei Drittel verfügen über eine abgeschlossene betriebliche, schulische oder akademische Ausbildung, sind also gut ausgebildet.
Beschäftigung
Im Jahr 2021 waren in Dresden durchschnittlich 9.037 Menschen mit Behinderung beschäftigt. Die meisten schwerbehinderten Beschäftigten, rund 31 Prozent, arbeiten in der öffentlichen Verwaltung und Sozialversicherung, knapp 13 Prozent im Gesundheits- und Sozialwesen und 10,1 Prozent im verarbeitenden Gewerbe. Insgesamt waren 78 schwerbehinderten Menschen mehr beschäftigt als im Vorjahr.
35,5 Prozent der Dresdner Unternehmen erfüllen Beschäftigungspflicht vollständig
Gemessen an allen beschäftigungspflichtigen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern in Dresden kommen 35,5 Prozent - 428 Unternehmen - vollständig ihrer Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nach. Unternehmen mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen und darüber eine Anzeige bei der zuständigen Agentur für Arbeit abzugeben.
Fördermöglichkeiten
Zur Unterstützung von Unternehmen und schwerbehinderten Menschen auf ihrem gemeinsamen Weg in das Berufsleben gibt es eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten, zum Beispiel:
- Ausbildungszuschüsse für die Berufsausbildung (bis zu 80 Prozent der Vergütung des letzten Ausbildungsjahres)
- Probebeschäftigung (volle Kostenerstattung für bis zu 3 Monate)
- Eingliederungszuschüsse (bis zu 70 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgeltes für einen längeren Zeitraum)
- Kostenerstattung für angepasste Arbeitsplatzgestaltung
Zur individuellen Beratung können sich interessierte Arbeitgeber telefonisch unter der Service-Rufnummer: 0800 4 5555 20 oder per E-Mail: an den gemeinsamen Arbeitgeberservice wenden.
Agentur für Arbeit Dresden
Auch in ihrer Funktion als Arbeitgeber sieht es die Dresdner Arbeitsagentur als Selbstverständlichkeit an, Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen zu beschäftigen; über 12 % der Beschäftigten der Dresdner Arbeitsagentur sind schwerbehindert und stehen im Arbeitsleben ihren Mann und ihre Frau.
Bei der eigenen Nachwuchskräftesuche in der Agentur für Arbeit Dresden werden bei gleicher Eignung Bewerberinnen und Bewerber mit gesundheitlichen Einschränkungen bevorzugt berücksichtigt.