Manche benötigen jetzt eine eigene Unterkunft, weil die Wohnung der Eltern zu weit vom Ausbildungsbetrieb entfernt ist. Um die dadurch entstandene finanzielle Mehrbelastung zu kompensieren, können die Agenturen für Arbeit Berufsausbildungsbeihilfe, umgangssprachlich BAB genannt, gewähren.
Der Antrag dafür sollte jedoch rechtzeitig gestellt werden, da die Leistung frühestens ab dem Monat der Antragstellung gezahlt werden kann. Für eine zügige Bearbeitung müssen die kompletten Unterlagen vorliegen. Am bequemsten geht die Antragstellung online. Zum Direkteinstieg diesen Link nutzen: https://www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/berufsausbildungsbeihilfe-bab
Wer noch nicht für diesen eService der Bundesagentur für Arbeit registriert ist, muss dies einmalig machen und kann künftig das gesamte Online-Portfolio der Bundesagentur für Arbeit nutzen.
Zusatzinformationen zur Berufsausbildungsbeihilfe
Jugendliche sind anspruchsberechtigt in einer betrieblichen oder außerbetrieblichen Ausbildung oder in einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme.
Für schulische Ausbildungen besteht kein Anspruch auf BAB. Dafür kommen gegebenenfalls Leistungen nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG) in Frage. Interessierte müssen sich dazu an ihr örtliches Amt für Ausbildungsförderung wenden.
Auszubildende sind förderberechtigt, wenn sie außerhalb des Haushaltes der Eltern oder eines Elternteils wohnen und die Ausbildungsstätte von der Wohnung der Eltern/des Elternteils aus nicht in angemessener Zeit erreichen können. Alle weiteren Voraussetzungen sind auf der oben genannten Webseite einsehbar.
Mit dem BAB-Rechner www.babrechner.arbeitsagentur.de kann man schauen, welche Förderung möglich wäre. Bei Fragen erhält man auch telefonisch unter der kostenlosen Service-Nummer 0800 4 5555 00 Unterstützung.