BundID ab sofort auch für eServices der BA nutzbar

Staatliche Leistungen einfach und sicher vom zu Hause aus beantragen

25.07.2024 | Presseinfo Nr. 30

Staatliche Leistungen einfach und sicher vom zu Hause aus beantragen – das ist das Ziel des Onlinezugangsgesetz (OZG). Mit seiner aktuellen Weiterentwicklung schafft es mehr Verbindlichkeit für eine schnelle und effiziente Digitalisierung der Verwaltung. Das gilt auch für die Bundesagentur für Arbeit (BA), die schon heute über einhundert Dienstleistungen, von Arbeitslosmeldung, über Leistungsantrag bis hin zur elektronischen Übermittlung von Bescheiden, vollständig papierlos anbietet.

BundID: Digitaler Zugang zu den Leistungen der BA

Die BundID ist ein zentrales Konto zur persönlichen Identifizierung und Authentifizierung. Einmal eingerichtet, können die Kundinnen und Kunden der BA auf die Online Angebote der Agenturen für Arbeit, der Jobcenter und der Familienkassen zugreifen.

Die Nutzung der BundID bringt zahlreiche Vorteile

  • automatisches Ausfüllen von Online-Anträgen mit persönlichen Daten.
  • Tippfehler können vermieden und Anträge schneller bearbeitet werden
  • Kundinnen und Kunden entscheiden selbst über die Weitergabe ihrer Daten und behalten die volle Kontrolle
  • Das elektronische Postfach erleichtert und beschleunigt den Empfang von Bescheiden und Nachweisen

Ab sofort für die eServices der BA

Ab sofort gibt es bei den jeweiligen eServices der BA die Option, sich mit der BundID anzumelden. Die Anmeldung erfolgt über die Weiterleitung zur BundIDSeite, wo verschiedene Anmeldeoptionen, idealerweise mit dem Online-Personalausweis, zur Verfügung stehen. Nach erfolgreicher Anmeldung werden die Nutzerinnen und Nutzer zurück zur Bundesagentur für Arbeit geleitet und können dort die gewünschten eServices nutzen.

Hintergrundinformationen

Mit der Einführung der BundID stellt die Bundesagentur für Arbeit sicher, dass die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen, datenschutzkonform und benutzerfreundlich umgesetzt wird.