Menschen mit Behinderungen

Lassen Sie sich umfassend beraten und bei der beruflichen Eingliederung unterstützen

Sie haben eine Schwerbehinderung, Gleichstellung oder eine laufende berufliche Rehabilitation?

Unser Expertenteam steht Ihnen in Fragen rund um die Vermittlung von Arbeitsplätzen, Förderung von Arbeitsverhältnissen, Bewerbungsstrategien sowie weiterführenden Qualifizierungen zur Verfügung.

Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir in unseren Beratungsgesprächen individuelle Eingliederungswege, um Sie auf Ihrem Weg zurück ins Berufsleben zu begleiten.

Vereinbaren Sie jetzt Ihren persönlichen Beratungstermin.

Tipp:Weiterführende Links:

Persönliche Beratung

Menschen mit Behinderungen/Schwerbehinderung und Gleichstellung

Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben

Was ist das Ziel der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben?

Wenn gesundheitliche Einschränkungen Ihre Berufsausbildung oder Berufsausübung erschweren oder unmöglichen erscheinen lassen, sollen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (auch berufliche Reha genannt), diese Erschwernisse beseitigen oder abmildern.

Die erforderlichen Hilfen sollen dazu beitragen die Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu bessern oder wiederherzustellen.

In der Beratung zur Teilhabe am Arbeitsleben sind spezialisierte Beratungsfachkräfte tätig.

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Welche Möglichkeiten der Förderung gibt es?

Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben umfassen z.B.:

  • Projekte zur Feststellung und Erprobung der beruflichen Leistungsfähigkeit

  • Berufliche Bildungsmaßnahmen (Aus- und Weiterbildung), sowohl vor Ort als auch in überörtlichen Einrichtungen

  • besondere Zuschüsse für Betriebe bei Einstellung in Ausbildung oder Arbeit

  • technische Hilfsmittel und Umbauten am Ausbildungs- oder Arbeitsplatz

  • Förderungen in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen

Ist die Agentur für Arbeit immer der verantwortliche Träger für die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben?

Die Bundesagentur für Arbeit ist einer von mehreren Rehabilitationsträgern. Andere Rehabilitationsträger können z.B. die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften) oder die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sein.

Welcher Rehabilitationsträger zuständig ist, bestimmt sich nach den jeweiligen Sozialgesetzen. Dies richtet sich u.a. nach der Ursache der Behinderung (z.B. Arbeitsunfall) und nach dem Umfang von zurückgelegten Versicherungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Wir klären für Sie, wer Ihr zuständiger Rehabilitationsträger ist, und leiten Ihren Antrag dorthin weiter.

Wichtig:Wichtig zu beachten:

Zur Vermeidung rechtlicher Nachteile müssen die Leistungen beantragt werden, bevor die Kosten entstehen.

Tipp:Weiterführende Links:

Persönliche Beratung

Berufliche Rehabilitation

Merkblatt 12 Teilhabe

Integrationsämter

Fachstelle für behinderte Menschen Im Erwerbsleben

Der Fachkräftemangel ist in Deutschland stetig präsent. Umso wichtiger ist es für Betriebe, alle Potentiale von gut ausgebildeten Arbeitskräften zu nutzen. Hierbei sollte keine Personengruppe unberücksichtigt bleiben. Menschen mit Behinderung oder Rehabilitanden sind oft ebenso leistungsfähig wie Personen ohne gesundheitliche Einschränkungen.

Das Spezialisten-Team Reha/SB steht Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern beratend zur Seite und informiert sie über aktuelle Fördermöglichkeiten sowie rechtliche Regelungen und Gesetzesänderungen.

Die Spezialisten im gemeinsamen Arbeitgeber-Service sind rechtskreisübergreifend das Bindeglied zwischen Arbeitsvermittlung, Bewerber/in und dem Arbeitgeber. Wir bieten den Unternehmen eine professionelle Beratung hinsichtlich der Beschäftigungsmöglichkeiten von Menschen mit Behinderung/Schwerbehinderung und Rehabilitanden, inklusive der Erläuterung und Bearbeitung sämtlicher Förderanfragen.

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Finanzielle Unterstützung

Flyer Menschen mit Behinderung im Beruf

Arbeitgeber-Service

Kontakt

Wenn Sie noch nicht bei der Agentur für Arbeit registriert sind, müssen Ihre Daten vor einer Terminvereinbarung aufgenommen werden.

Telefonisch:
0800 4 5555 00 (gebührenfrei)

Montag - Freitag 08:00 bis 18:00 Uhr

Beratung

Agentur für Arbeit Düsseldorf
Grafenberger Allee 300
40237 Düsseldorf

Öffnungszeiten

Montag geschlossen
Dienstag, Mittwoch 07:30 bis 12:30 Uhr
Donnerstag 07:30 bis 15:00 Uhr
Freitag 07:30 bis 12:30 Uhr

Auch außerhalb der Öffnungszeiten sind wir für persönliche Beratungsgespräche nach vorheriger Terminvereinbarung für Sie da!