Profiling
Wir betrachten gemeinsam Ihre Position auf dem Arbeits- bzw. Ausbildungsmarkt. Wir erfragen, welche Ziele Sie sich für die Zukunft setzen und erklären Ihnen, wie Sie diese Ziele mit unserer Unterstützung erreichen können. Wir werfen einen ersten Blick auf vorhandene Schul- und Arbeitsabschlüsse und überlegen mit Ihnen zusammen, ob Ihre Sprach- und Fachkenntnisse für den deutschen Arbeitsmarkt ausreichen.
Sprachliche Kompetenzen
Benötigen Sie Unterstützung beim Erwerb sprachlicher Kompetenzen?
- Personen mit Aufenthaltsgestattung können einen vom Bundesministerium für Migration und Flüchtlinge konzipierten Integrationskurs beantragen. Integrationskurse vermitteln nicht nur sprachliches, sondern auch kulturelles Grundwissen über das Leben in Deutschland. Weitere Informationen zu Integrationskursen finden Sie hier.
- Für Personen mit Duldung, die bisher noch keine Erfahrung mit der deutschen Sprache sammeln konnten, bieten wir einen Basissprachkurs (Niveau A1).
- Für Personen mit Duldung, die bereits über sprachliche Grundkenntnisse verfügen, kann der Zugang zu berufsbezogene Sprachkursen (ab Niveau A2) geprüft werden. Diese berufsbezogenen Sprachkurse sind ebenfalls vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge konzipiert
Beratung zur Anerkennung ausländischer Schul- und Berufsabschlüsse
Wir prüfen vorhandene Schul- und Berufsabschlüsse sowie damit verbundenen Potenziale. Wir helfen Ihnen dabei, vorhandene Erfahrungen und Kenntnisse sinnvoll und nachhaltig in die Arbeitssuche einfließen zu lassen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es auch möglich, einen Schulabschluss nachzuholen.
Beratung zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt
Wir beraten Sie ausführlich und individuell zum deutschen Arbeits- und Ausbildungsmarkt. Sie persönlich stehen im Zentrum dieser Beratung und wir werden gemeinsam Chancen ausloten, um eine nachhaltige Lebens- und Arbeitsperspektive zu schaffen.