Checkliste Kurzarbeitergeld

Schnelle Auszahlung des Kurzarbeitergeldes -
Tipps für Unternehmen

Kurzarbeitergeld wird grundsätzlich rückwirkend ausgezahlt. Notwendig für die Auszahlung ist es, dass die Kurzarbeit im Vorhinein angezeigt wurde und dass der vollständig ausgefüllte Antrag der Arbeitsagentur übermittelt wird.


Wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen, dauert es maximal 15 Tage bis die Agentur für Arbeit das Geld anweist. Die gute Vorbereitung der Antragsunterlagen durch die Betriebe ist dabei extrem wichtig. Fehlende Angaben sind die häufigste Ursache für zeitliche Verzögerungen. Mit vollständigen Unterlagen können Betriebe aktiv dabei unterstützen, damit das Kurzarbeitergeld schnell ausgezahlt wird.


Checkliste für die Anzeige von Kurzarbeit

  • Sind alle Felder des Formulars vollständig ausgefüllt?
  • Ist die Anzeige unterschrieben worden?
  • Wurde die Unterschrift mit einem Firmenstempel versehen?
  • Sind alle Beschäftigten, auch die Minijobber, aufgezählt worden?
  • Liegt die Einverständniserklärung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder die Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat zur Einführung der Kurzarbeit vor? Bitte der Anzeige beifügen.
  • Ist die Vollmacht des Steuerberaters der Anzeige beigefügt?

Checkliste für den Antrag auf Kurzarbeitergeld

  • Sind alle Felder des Formulars vollständig ausgefüllt?
  • Ist der Antrag unterschrieben worden?
  • Wurde die Unterschrift mit einem Firmenstempel versehen?
  • Haben Sie für jeden Abrechnungsmonat einen Antrag eingereicht? (Antragsformular Kug 107)
  • Ist dem Antrag die „Abrechnungsliste“ beigefügt? (Antragsformular KuG 108)

Tipp:Nutzen Sie die Kurzarbeit App der Bundesagentur für ArbeitGoogle-Play-Store oder im App Store.