Anzeigepflichtige Entlassungen und Streikmeldungen

• Wann ist für meinen Betrieb eine Entlassung anzuzeigen?
• Streik !? Die Meldung bei Ihrer Agentur nicht vergessen!

Wann besteht Anzeigepflicht?

Die Anzeigepflicht ist abhängig von der Anzahl an Arbeitnehmer*innen in Ihrem Betrieb
UND abhängig davon wie viele Personen entlassen werden.

Anzahl der Arbeitnehmer/-innen
Zahl der Entlassungen/Kündigungen

21 bis 59 Arbeitnehmer/-innen

mind. 6 Arbeitnehmer/-innen

60 bis 499 Arbeitnehmer/-innen

mind. 10 % Arbeitnehmer/-innen oder aber mind. 26 Arbeitnehmer/-innen

500 und mehr Arbeitnehmer/-innen                  

mind. 30 Arbeitnehmer/-innen

 

  • Die Anzeige ist vor Aussprache der Kündigungen zu stellen
  • Muss bei der zuständigen Agentur für Arbeit vollständig eingereicht werden
  • Der Betriebsrat ist rechtzeitig einzubinden

Weitere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt 5.
Das Formular Anzeigepflichtige Entlassungen finden Sie hier.

Die Streikanzeige nicht vergessen!

Gut zu wissen: Werden Beginn und Ende von Arbeitskampfmaßnahmen nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig angezeigt, kann eine Ordnungswidrigkeit vorliegen. Diese kann mit einer Geldbuße bis zu 2.000 Euro geahndet werden.

Hier geht es zum Formular.