Wir können Sie mit dem Eingliederungszuschuss unterstützen, wenn von der neuen Arbeitskraft eine geringere Leistung als üblich zu erwarten ist. Diese Leistung bedeutet: Arbeitsagentur oder Jobcenter zahlen einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt. Dieser Zuschuss soll die geringere Leistung der Arbeitskraft ausgleichen. Er ist zeitlich befristet.
Förderhöhe und -dauer hängen immer vom Einzelfall ab.
Bitte beachten Sie: Den Eingliederungszuschuss müssen Sie beantragen, bevor Ihre neue Mitarbeiterin oder Ihr neuer Mitarbeiter die Arbeit aufnimmt. Eine normale betriebsübliche Einarbeitung kann nicht gefördert werden.
Warnung:Lesen Sie mehr in unserem Flyer zum Eingliederungszuschuss. Mit unseren eServices können Sie den Fragebogen zum Eingliederungszuschuss auch online übermitteln.