Kindergeldantrag für neugeborene Kinder

Ab sofort kann Kindergeld nach der Geburt eines Kindes mittels ELSTER-Zertifikat rein elektronisch beantragt werden.

13.05.2022 | Presseinfo Nr. 20

Bisher war es für Kundinnen und Kunden der Familienkasse bereits möglich, einen Kindergeldantrag für ihr neugeborenes Kind über das Internetportal online auszufüllen – allerdings musste dieser dann ausgedruckt und unterschrieben eingereicht werden.

Nun macht es die Familienkasse gemeinsam mit der Steuerverwaltung möglich, mittels ELSTER-Zertifikat den Antrag auf Kindergeld ohne Ausdruck und händische Unterschrift zu stellen. Somit erfolgt die Übertragung des Kindergeldantrages vollständig elektronisch. ELSTER wird schon seit Jahren bei der digitalen Übermittlung der Einkommensteuererklärung eingesetzt.

Die Nutzung von ELSTER ist freiwillig. Der Antrag auf Kindergeld bei Geburt kann auch ohne dieses Zertifikat weiterhin online ausgefüllt und dann in Papierform unterschrieben eingereicht werden.

Ein ELSTER-Zertifikat kann bei der Finanzverwaltung elektronisch beantragt werden. Infos auf www.elster.de.

Alle aktuellen Informationen rund um Kindergeld sowie zum Kinderzuschlag online unter www.familienkasse.de.