Nach dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) – Arbeitsförderung ist die Agentur für Arbeit Eberswalde als eine der Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit mit Aufgaben betraut, die einen Ausgleich am Arbeitsmarkt unterstützten sollen. Auf Grundlage des SGB III zählen zu den Kernaufgaben der Agentur für Arbeit Eberswalde:
- Berufsberatung von Jugendlichen, Studienanfängern und Hochschulabsolventen
- Vermittlung von Ausbildungs- und Arbeitsstellen
- Arbeitgeberberatung
- Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung und der beruflichen Rehabilitation
- Gewährung von Leistungen zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen
- Zahlung von Lohnersatzleistungen bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder Insolvenz
- Bekämpfung der missbräuchlichen Inanspruchnahme von finanziellen Leistungen
- Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern
Information über den Arbeits- und Ausbildungsmarkt sowie über die Dienste und Leistungen der Arbeitsförderung einschl. der Erstellung von Statistiken