Arbeitsbescheinigungen nur noch digital

Papierform war gestern: Unternehmen, die nach dem 01.01.2023 Arbeitsbescheinigungen sowie Bescheinigungen über Nebeneinkommen an die Arbeitsagentur übermitteln wollen, können dies nur noch elektronisch tun.

28.12.2022 | Presseinfo Nr. 75

Wenn sich Beschäftigte arbeitslos melden müssen und Arbeitslosengeld beantragen, ist für die Berechnung eine Arbeitsbescheinigung notwendig, die von den Unternehmen ausgestellt wird. Bisher war dies auch in Papierform möglich. Das geht ab dem 1. Januar 2023 nicht mehr. Dies betrifft auch Bescheinigungen über Nebeneinkünfte während der Arbeitslosigkeit.

Die direkte elektronische Übertragung hat viele Vorteile. So werden Kosten für die Erstellung, den Druck und den Versand der Unterlagen gespart, außerdem reduziert sich für alle Beteiligten die Bearbeitungszeit. Die Bescheinigung wird nicht mehr von den Unternehmen an die Beschäftigten aushändigt. Sie erhalten jetzt einen Nachweis der übermittelten Daten von der Arbeitsagentur.

Viele Lohnabrechnungsprogramme bieten bereits eine entsprechende Funktion an. Alternativ kann die kostenlose Online-Anwendung sv.net (www.itsg.de/produkte/sv-net/) genutzt werden.

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