Online-Informationsveranstaltung für Arbeitgeber am 27.11.2023: Fachkräftepotenzial von Menschen mit Handicap besser nutzen!

Woche der Menschen mit Behinderung vom 27.11. bis 01.12.2023

 

20.11.2023 | Presseinfo Nr. 73

Menschen mit Behinderung sind oft gut ausgebildet, besonders motiviert und auch leistungsfähig. Trotz Fachkräftemangel werden Arbeitgeber jedoch bei deren Bewerbungen häufig unsicher. Die Agentur für Arbeit Elmshorn möchte Firmenchefs und Personalverantwortlichen im Kreis Pinneberg und im Kreis Segeberg mehr Transparenz zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen schaffen.

In einer Online-Informationsveranstaltung am Montag, 27.11.2023 informiert die Arbeitsagentur Elmshorn in Zusammenarbeit mit der Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber (EAA) über die Personalsuche, Beratungsangebote, rechtliche Neuerungen und Fördermöglichkeiten.

Die Veranstaltung dauert ca. 45 Minuten und findet an diesem Tag zwei Mal statt, vormittags um 10:00 Uhr und nachmittags um 15:00 Uhr.

Interessierte senden eine kurze Mail mit Kontaktdaten und Wunschzeit an pinneberg.arbeitgeber@arbeitsagentur.de und erhalten dann die Zugangsdaten.

(Diese Mailadresse gilt für die Kreise Pinneberg und Segeberg.)

Unternehmen sollten sich dieses Fachkräftepotenzial nicht entgehen lassen! Aber auch Kosten lassen sich sparen, denn die gesetzlich vorgeschriebene Ausgleichsabgabe bei Nichtbeschäftigung steigt ab 2024 an.

Info Ausgleichsabgabe

Unternehmen, die keine oder nicht genügend schwerbehinderte Menschen beschäftigen, haben auch weniger Kosten. Die Ausgleichsabgabe soll die unterschiedliche finanzielle Belastung ausgleichen und zugleich motivieren, mehr schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Die Ausgleichsabgabe wird vollständig zur technischen Beratung und Gestaltung eines behindertengerechten Arbeitsplatzes sowie für finanziellen Hilfen an Arbeitgeber eingesetzt, die schwerbehinderte Menschen beschäftigen

Ab einer Betriebsgröße von 20 Arbeitsplätzen sind Unternehmen in Deutschland verpflichtet, fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Personen zu besetzen. Tun sie dies nicht, fällt eine Ausgleichsabgabe an. Im kommenden Jahr steigt die Ausgleichsabgabe.