Qualifizierungsgeld unterstützt Betriebe im Strukturwandel bei der Weiterbildung ihrer Beschäftigten

Viele Branchen sind derzeit im Umbruch, viele Unternehmen werden ihren Geschäftsbetrieb neu organisieren. Digitalisierung und Dekarbonisierung beschleunigen den Strukturwandel, welcher mit erheblichen Veränderungen für Wirtschaft und Arbeitsmarkt einhergeht. Betriebe im Strukturwandel werden bei der Qualifizierung ihrer Beschäftigten mit dem neuen Qualifizierungsgeld unterstützt. 

05.09.2024 | Presseinfo Nr. 63

Damit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Betrieb bleiben, aber neue Aufgaben übernehmen können, kann die Agentur für Arbeit Elmshorn Weiterbildungen mit der Leistung fördern. Das Qualifizierungsgeld investiert in langfristige Jobperspektiven der Beschäftigten und unterstützt die Unternehmen bei der Herausforderung Fachkräftesicherung. 

Zielgruppe des Qualifizierungsgeldes sind Beschäftigte, denen im besonderen Maße durch die Transformation der Arbeitswelt der Verlust von Arbeitsplätzen droht, eine berufliche Weiterbildung jedoch eine zukunftssichere Beschäftigung im aktuellen Betrieb ermöglicht. 

Das Qualifizierungsgeld ergänzt die bestehenden Instrumente der Beschäftigtenqualifizierung. Es wird unabhängig von der Betriebsgröße, dem Alter oder der Qualifikation der Beschäftigten als Entgeltersatzleistung geleistet. Die Höhe des Qualifizierungsgeldes beträgt 60 Prozent des Nettoentgelts (67 Prozent für Beschäftigte mit mindestens einem Kind), das durch die Weiterbildung entfällt. Arbeitgeber können den Betrag aufstocken. Die Weiterbildungskosten trägt der Arbeitgeber. 

Fördervoraussetzungen für das Qualifizierungsgeld sind unter anderem ein strukturwandelbedingter Qualifizierungsbedarf eines nicht unerheblichen Teils der Belegschaft, eine Betriebsvereinbarung oder ein betriebsbezogener Tarifvertrag (ausgenommen Kleinstunternehmen) und eine nachhaltige Beschäftigungsperspektive im aktuellen Betrieb. Die Beschäftigten müssen der Qualifizierung zustimmen. 

Weitere Informationen zu Höhe und Voraussetzungen des Qualifizierungsgeldes und den Online-Antrag gibt es unter www.arbeitsagentur.de.

Auskünfte gibt der Arbeitgeber-Service in den Kreisen Pinneberg und Segeberg per Mail an Elmshorn.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de oder telefonisch unter der kostenfreien Rufnummer 0800 4 5555 20


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